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Bundesarchiv: Maike Kohl-Richter soll Akten herausgeben

Archivmeldung vom 24.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Maike Kohl-Richter (2017)
Maike Kohl-Richter (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach dem Tod von Altkanzler Helmut Kohl hat sich der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, schriftlich an die Witwe Maike Kohl-Richter gewandt. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" hat Hollmann im Anschluss an Kondolenzworte und eine Würdigung von Kohls Verdiensten in dem auf den 21. Juni datierten Brief die "Unterstützung" seiner Behörde bei der Regelung des schriftlichen Nachlasses angeboten.

Hollmann bezieht sich dabei offenbar sowohl auf den privaten wie auf den dienstlichen Schriftverkehr Helmut Kohls. Die Herausgabe der privaten Unterlagen stellt der Behördenchef der Witwe anheim, fordert dann allerdings in klaren Worten die Weiterleitung des "staatlichen Schriftguts" aus der Zeit von Kohls Wirken, so die Zeitung. Sie möge die Unterlagen doch über das Bundeskanzleramt an das Bundesarchiv weiterreichen.

Für ein Gespräch, so Hollmann, stünde er gern zur Verfügung. Ein Sprecher des Bundesarchivs hatte bereits vor einigen Tagen das Interesse seiner Behörden am Nachlass von Kohl bekundet. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" liegen in Kohls Bungalow in Oggersheim allerdings keine Kanzleramtsakten. Kohl hat laut des Berichts testamentarisch klar verfügt, dass Maike Kohl-Richter über Verbleib und Nutzung der in seinem Besitz befindlichen übrigen Akten, Aufzeichnungen, Notizen und Papiere verfügen soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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