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Mindestlohn: BA-Chef verteidigt Übergangszeiten für Langzeitarbeitslose

Archivmeldung vom 19.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, hat die Übergangszeiten für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn verteidigt. "Wenn jemand lange nicht gearbeitet hat und nicht so viel kann, dann benötigen wir einen Übergang, bis er seine 8,50 Euro wert ist und im besten Fall sogar mehr", sagte er der "Rheinischen Post".

Weise äußerte die Sorge, dass bei einer unzureichenden Nachschulung viele Geringqualifizierte arbeitslos würden: "Wer würde auf Dauer mehr zahlen, als er dafür im Gegenzug bekommt. Deshalb ist die Sorge vor einem Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Geringqualifizierten berechtigt und muss ernst genommen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen entsprechend geschult werden", sagte der BA-Chef.

Taxiverband: Fahrten werden durch Mindestlohn teurer

Der Mindestlohn wird Taxifahrten deutlich verteuern. Der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), Thomas Grätz sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus": "Damit alle Fahrer 8,50 pro Stunde bekommen können, müssen die Tarife im Durchschnitt um 25 Prozent steigen." Man spreche mit Kommunen und Landkreisen über eine Erhöhung der amtlich festgesetzten Fahrpreise. Laut BZP verdienen Taxifahrer derzeit im Schnitt 6,50 Euro pro Stunde.

Der Vize-Geschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Kay Ruge, sagte "Focus": "Wir bemühen uns um eine zügige Anpassung der Tarife." Diese müsse aber wirtschaftlich und sozialverträglich geschehen. Taxifirmen und Landkreise favorisieren eine stufenweise Erhöhung bis Ende 2016. Dazu müssten sich der Taxiverband und die Gewerkschaft Verdi allerdings noch auf einen Tarifvertrag verständigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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