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Gutachten sieht keine Hürden für Ende der Kreisfreiheit

Archivmeldung vom 31.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Brandenburg
Wappen von Brandenburg

Die brandenburgischen kreisfreien Städte Brandenburg/Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) können in die benachbarten Landkreise eingegliedert werden. Mehrere Gutachten im Auftrag des Potsdamer Innenministeriums, die der Märkischen Oderzeitung (Sonnabendausgabe) vorliegen, gehen davon aus, dass dies auch bei Klagen durchsetzbar wäre.

Für Potsdam wird empfohlen, den Status der Kreisfreiheit beizubehalten. Die Stadt sei für weitere Aufgabenübertragungen groß genug und finanziell gesund. Für die drei anderen Städte wird eine fast vollständige Abgabe ihrer bisherigen kreislichen Aufgaben empfohlen. Ein Finanzgutachten ergab, dass dadurch keine steigenden Umlagen auf die Kommunen der Kreise zukämen. In dem Papier wird davon ausgegangen, dass Frankfurt im Kreis Oder-Spree und Brandenburg im Havelland aufgehen würde.

Quelle: Märkische Oderzeitung (ots)

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