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Bundesjustizminister Maas: Anwälte sollen sich zukünftig nachweisbar jährlich fortbilden müssen

Archivmeldung vom 16.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas Bild: spd-saar.de
Heiko Maas Bild: spd-saar.de

Sanktionen sollen künftig Rechtsanwälte in Deutschland zur jährlichen fachlichen Fortbildung verpflichten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will dazu mit den Standesorganisationen der Anwälte die notwendigen Voraussetzungen schaffen, kündigte Maas in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" an.

Zwar gebe es schon bisher eine Fortbildungspflicht, "die aber nicht konkret ausgestaltet ist", so der Justizminister. "Das heißt, sie ist wenig relevant", bedauert Maas. Das hätten auch der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer erkannt. "Sie plädieren für die Konkretisierung einer Fortbildungspflicht, diese Forderung teile ich. Deshalb prüfen wir gemeinsam, wie wir die notwendigen rechtlichen Grundlagen dazu schaffen können." Maas verspricht den Bürgern für die Zukunft: "Wer einen Anwalt aufsucht, der muss sich darauf verlassen können, dass er nach bestem und aktuellstem Sachstand beraten wird."

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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