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Bundestag beschließt Rücknahmepflicht für Elektromüll

Archivmeldung vom 02.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Frank Radel / pixelio.de
Bild: Frank Radel / pixelio.de

Der Bundestag hat am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD eine Rücknahmepflicht für Elektromüll beschlossen. Die Reform des Elektrogerätegesetzes sieht vor, dass große Elektrofachhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern künftig alte Elektrogeräte von Verbrauchern beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurücknehmen müssen.

Kleine Geräte, bei denen keine Kante länger als 25 Zentimeter ist, müssen die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft.

Auch Online-Händler sind künftig verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Die Bundesregierung hofft dadurch, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen.

Auch soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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