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Sozialrechtsexpertin: Gröhes Präventionsgesetz verfassungswidrig

Archivmeldung vom 20.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hermann Gröhe
Hermann Gröhe

Foto: Flickr: Hermann Gröhe
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Sozialrechtsprofessorin und Regierungsberaterin Astrid Wallrabenstein hält wesentliche Passagen des Entwurfs für ein neues Präventionsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für verfassungswidrig. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung der dem Bundesgesundheitsminister unterstellten Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch die Krankenkassen. Das sei "ein Dammbruch", sagte die Frankfurter Rechtsprofessorin der F.A.Z. (Dienstagsausgabe).

"Der Bund greift damit auf Krankenversicherungsbeiträge der Versicherten zu", sagte sie. Das aber stehe im Widerspruch zum Artikel 87 des Grundgesetzes. Darin sei sichergestellt, dass die Sozialversicherung ihre Aufgaben eigenverantwortlich erledige. Dazu gehöre auch ihre Finanzhoheit. Hinzu komme, dass die vom Bund geplanten Zusatzausgaben der Krankenkassen allein von den Versicherten zu zahlen seien. Denn da der Arbeitgeberbeitrag gesetzlich festgeschrieben sei, würden diese Zusatzausgaben nur aus dem Zusatzbeitrag der Versicherten finanziert.

Die Kritik wird auch von Kassen, Arbeitgebern und anderen Verbänden geteilt. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages berät diesen Mittwoch über das Gesetz, mit dem die Kassen unter anderem verpflichtet werden sollen, ihre Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge auf 500 Millionen Euro mehr als zu verdoppeln. Das Geld soll vor allem in Projekte zur Gesundheitsvorsorge in Kitas, Schulen und Betrieben fließen.

Die Professorin an der Goethe-Universität wirft Gröhe ferner Kompetenzüberschreitung vor. Der Bund habe laut Grundgesetz keine Kompetenz für die Prävention, die liege bei den Ländern. Um dennoch aktiv zu werden, wende der Gesundheitsminister einen "Trick" an. "Der Bund benutzt die Kompetenz für die Sozialversicherung, trägt den Krankenkassen Präventionsaufgaben auf und leitet sie im gleichen Atemzug auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, eine Bundesbehörde, über", sagte Wallrabenstein. Wenn man daraus ein Prinzip mache, könne der Bund sich für "alles und jedes die Kompetenz sichern". Wallrabenstein gehört diversen Beratungsgremien der Bundesregierung an und ist Richterin am Hessischen Landessozialgericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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