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Giousouf: Wir brauchen kein Bundesintegrationsministerium

Archivmeldung vom 25.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild. Cemile Giousouf - homepage
Bild. Cemile Giousouf - homepage

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz fordert ein Bundesintegrationsministerium und die Aufnahme der Integration als Staatsziel ins Grundgesetz. Hierzu erklärt die Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Cemile Giousouf: "Die Menschen brauchen keine neuen Ministerien oder Grundgesetzartikel. Sie brauchen und erwarten konkrete Unterstützung und Hilfe. Die Forderungen von Staatsministerin Özoguz lösen keines der anstehenden Probleme beim Thema Integration."

Giousouf weiter: "Die Vorschläge suggerieren zu Unrecht, die Bundesregierung würde zu wenig in der Integrationspolitik tun. Das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesregierung hat sich klar dazu bekannt, dass Integration eine der Kernaufgaben unseres Jahrzehnts ist. Auch der Koalitionsvertrag hebt hervor, dass Zuwanderung eine Chance ist, ohne jedoch die damit verbundenen Herausforderungen zu übersehen. Auf dieser Feststellung baut der gemeinsam mit dem Koalitionspartner erarbeitete Nationale Aktionsplan Integration auf. Er bildet die solide Grundlage für unsere Integrationspolitik.

Schon 2005 hat unsere Bundeskanzlerin das Thema Integration als zentrales Politikfeld erkannt und im Kanzleramt angesiedelt. Denn Integration ist eine Querschnittsaufgabe, welche in einer Hand gebündelt und von einer Hand gesteuert werden muss. Das kürzlich verabschiedete Integrationsgesetz unterstreicht dies.

Ein eigenständiges Integrationsministerium liefe mangels Kompetenzen Gefahr, zum zahnlosen Tiger zu werden. Das Thema Integration würde damit nur an Bedeutung verlieren.

Die Forderung, das Thema Integration als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, ist überholt. Diese Aufgabe ergibt sich bereits aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort ist die staatliche Verpflichtung verankert, alle Menschen gleich zu behandeln und nicht zu diskriminieren. Damit sind auch Einwanderer vom Schutzbereich des Art. 3 umfasst."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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