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Ehemalige DDR-Heimkinder können wieder Fonds-Leistungen erhalten

Archivmeldung vom 29.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Manuela Schwesig, 2013
Manuela Schwesig, 2013

Foto: Bobo11
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Für ehemalige Heimkinder aus der DDR ist es ab 1. September wieder möglich, Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR" zu erhalten. "Wer in Heimen der DDR Leid und Unrecht erlebt hat und bis heute unter den Folgen leidet, kann die Hilfen des Fonds bis 2017 in Anspruch nehmen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am Freitag.

Die Ministerin appellierte zugleich an die Betroffenen aus der ehemaligen DDR, sich rechtzeitig bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle zu melden. Es sei eine Frist zum 30. September 2014 eingeführt worden. Anmeldungen seien per formloser schriftlicher Nachricht (E-Mail, Brief oder Postkarte), telefonisch oder persönlich möglich. Der Bund und die ostdeutschen Länder hatten im Juni und Juli die Aufstockung des Fonds beschlossen, woraufhin der Lenkungsausschuss Ende August überarbeitete Umsetzungsregeln in Kraft gesetzt und den Weg für neue Leistungsvereinbarungen frei gemacht hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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