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Finanzministerium will Eltern entlasten

Archivmeldung vom 03.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Das Bundesfinanzministerium wird laut eines Berichts der F.A.Z. in Kürze die Ressortabstimmung für den Gesetzentwurf zur Entlastung der Eltern einleiten. Der Kinderfreibetrag solle 2015 um 144 Euro und 2016 nochmals um 96 Euro erhöht werden, schreibt die F.A.Z. (Mittwochsausgabe).

Das Kindergeld wird demnach in diesem Jahr um vier Euro im Monat und nächstes Jahr nochmals um zwei Euro aufgestockt. Der Kinderfreibetrag hätte eigentlich schon 2014 erhöht werden müssen. Dies solle nun zwar mit berücksichtigt werden, aber eine rückwirkende Erhöhung für 2014 sei nicht geplant, schreibt die F.A.Z.

Der Freibetrag zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder beträgt derzeit 4.368 Euro im Jahr. Er wird somit erst auf 4.512 Euro und dann 4.608 Euro steigen. Hinzu kommt jeweils der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder von 2.640 Euro. Das Kindergeld beträgt derzeit 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für jedes weitere Kind - jeweils im Monat.

Der Bund der Steuerzahler sprach sich dafür aus, die für 2016 vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrags um ein Jahr vorzuziehen. Die Kinderfreibeträge sollten einschließlich der Betreuungsfreibeträge sofort auf mindestens 7.248 Euro erhöht werden, sagte sein Präsident Reiner Holznagel der F.A.Z.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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