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Bundeskabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 27.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Arbeitskreis Vorratsdaten, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Arbeitskreis Vorratsdaten, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das Bundeskabinett hat das umstrittene Gesetz für eine Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Die Regierung um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beschloss am Mittwoch, eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zuzulassen und begründete dies mit dem Kampf gegen den Terror. Auf die Eckpunkte hatten sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits im April geeinigt.

Gespeichert werden sollen die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse sowie Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Bei Mobilfunk werden auch die Standortdaten gespeichert. Ebenso werden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse vorgehalten. E-Mails sind von der Speicherung hingegen ausgenommen. Die Speicherfrist ist auf zehn Wochen beschränkt: Die Daten müssten unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden, teilte die Bundesregierung mit. Standortdaten dürfen demnach nur vier Wochen gespeichert werden.

Auf die Verkehrsdaten dürfe zudem nur zugegriffen werden, um schwerste Straftaten zu verfolgen, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen, hieß es seitens der Regierung weiter. Erfasst werden demnach insbesondere terroristische Straftaten und Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung.

Kritik an der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gab es unter anderem von der FDP: "Bis heute gibt es keine Beweise dafür, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten verhindert beziehungsweise die Aufklärungsquote erkennbar erhöht. Vielmehr bewirkt dieses verfassungs- und europarechtswidrige Instrument, dass die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung umgekehrt wird", erklärte der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki. "Die Daten jedes Bürgers werden ohne Unterschied gespeichert, auch wenn er nicht im Entferntesten mit schweren Straftaten in Verbindung zu bringen ist. Die Große Koalition erweist dem freiheitlichen Rechtsstaat damit einen Bärendienst."

Die Bundesregierung fordere mit ihrem geplanten Gesetz eine Verfassungsklage "geradezu heraus", so Kubicki weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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