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Städte lehnen Meldegesetz ab

Archivmeldung vom 09.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt. Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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Der Deutsche Städtetag lehnt das neue Meldegesetz ab, mit dem die Weitergabe von Meldedaten durch die Kommunen bundeseinheitlich geregelt wird. "Unser Interesse geht nicht dahin, mit Adressen zu handeln", sagte der stellvertretende Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Süddeutschen Zeitung".

Für die deutschen Städte sei "der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger ein kostbares Gut". Ein Entgegenkommen gegenüber den Adresshändlern im neuen Bundesmeldegesetz wäre "für uns problematisch". Dedy verwies darauf, dass die kommunalen Meldebehörden schon jetzt gesetzlich verpflichtet seien, auf Anfrage Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Dafür erheben sie eine Aufwandsgebühr.

Der Bundestag hatte das neue Meldegesetz am 28. Juni mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition gegen das Votum von SPD, Linke und Grünen ohne Aussprache verabschiedet. Das Gesetz war notwendig geworden, nachdem die Zuständigkeit für das Melderecht im Zuge der Föderalismusreform von den Ländern auf den Bund übergegangen war. Erst jetzt regt sich lautstarker Widerspruch der Opposition vor allem gegen jene Bestimmungen, welche die Weitergabe von Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels regeln. Nach dem neuen Gesetz müssen Firmen bei Anfragen an Meldebehörden angeben, wenn sie die gewünschten Daten zu Werbezwecken verwenden wollen.

Jeder Bürger kann dieser Weitergabe pauschal widersprechen. Neu im Gesetz ist auch, dass die Meldeämter die Bürger auf diese Widerspruchsmöglichkeit hinweisen müssen, etwa dann, wenn sich jemand bei der Behörde ab- oder neu anmeldet. Der Widerspruch ist wirkungslos, wenn die anfragende Firma bereits bei ihr vorhandene Daten über eine Person korrigieren will. In dem ursprünglich vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf war noch eine sogenannte Einwilligungslösung vorgesehen. Das heißt, bei jeder Datenabfrage hätte das Einverständnis des betroffenen Bürgers eingeholt werden müssen.

Gegen dieses Verfahren hatte die Werbewirtschaft Front gemacht, weil es für sie erheblichen Mehraufwand bedeutet hätte. Der Berichterstatter der FDP für dieses Gesetz, Manuel Höferlin, sagte am Sonntag der "Süddeutschen Zeitung", eine solche Einwilligungslösung habe man als unpraktikabel eingeschätzt. Es gebe sie auch in keinem der bislang noch geltenden Ländergesetze.

SPD und Grüne warfen Union und FDP am Wochenende schwarz-gelbe Klientelpolitik vor. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte: "Mal wieder bedient Schwarz-Gelb eine Klientelgruppe und deren Profitinteressen und stellt den allgemeinen Daten- und Verbraucherschutz hinten an." Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, kündigte am Sonntag in Berlin an, die SPD werde das Gesetz im Bundesrat aufhalten. Die Länderkammer will im Herbst über das zustimmungspflichtige Gesetz beraten.

Der Unionsberichterstatter für das Gesetz, der Abgeordnete Helmut Brandt, sagte der Zeitung, er verstehe die Aufregung nicht. Die Widerspruchslösung sei für jeden, der nicht wolle, dass seine Daten nicht weitergegeben werden, ein probates Mittel. In Bezug auf den Adressenhandel habe sich nichts geändert; es gälten dieselben datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie bisher. Der FDP-Politiker Höferlin sagte, die Datenschutzprobleme, die bei der Nutzung von rechtmäßig oder erst recht von unrechtmäßig erworbenen Daten der Werbewirtschaft bestünden, ließen sich im Melderecht nicht lösen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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