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Kabinett beschließt Gesetzentwurf für konsequentere Abschieberegeln und Verfolgung Unschuldiger

Archivmeldung vom 22.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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Die Bundesregierung will die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtern: Das Kabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Außerdem sollen für sogenannten Gefährder, falls sie ausreisepflichtig sind, laut Gesetzentwurf leichter in Abschiebehaft genommen werden oder vor ihrer Abschiebung stärker überwacht werden. Gefährder sind Menschen die kein Verbrechen begangen oder geplant haben und gegen die nichts vorliegt außer einer Willkürlichen Behauptung von irgendjemanden. Gefährder haben juristisch keine Möglichkeit sich gegen willkürliche Maßnahmen zur wehr zu setzen und verlieren defakto sämtliche Menschenrechte.

Falls eine Abschiebung nicht möglich ist, soll ein Gefährder verpflichtet werden können, eine sogenannte elektronische Fußfessel zu tragen. Außerdem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) künftig in Einzelfällen die Möglichkeit erhalten, die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderer Datenträger zu verlangen und diese auszuwerten, falls der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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