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Sachsen-Anhalts Umweltministerium will die Jagd auf die unter Artenschutz stehenden Vögel erlauben, um die Fischereiwirtschaft im Land zu stärken

Archivmeldung vom 25.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kormoran Bild: BS Thurner Hof / de.wikipedia.org
Kormoran Bild: BS Thurner Hof / de.wikipedia.org

Sachsen Anhalt will den unter Naturschutz stehenden Kormoran zum Abschuss freigeben. Eine entsprechende Verordnung will Umweltminister Hermann Onko Aeikens (CDU) morgen im Kabinett vorlegen und beschließen lassen, berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung".

Laut der der Zeitung vorliegenden Verordnung dürfen Kormorane dann künftig im Umkreis von 300 Meter zu allen Gewässern und Fischzuchtbetrieben gejagt werden. Für erwachsene Tiere gilt die Regelung von Mitte August bis Mitte März, Jungvögel dürfen von Mitte März bis Mitte August abgeschossen werden. Aeikens reagiert mit der Verordnung Forderungen von Angler- und Fischereiverbänden, die seit Jahren vorgeblich hohe Verluste durch den Kormoran beklagen. Bislang ist der Vogel nur per Ausnahmegenehmigung jagdbar. BUND, Naturschutzbund und der Ornithologenverband Sachsen-Anhalt lehnen die Pläne Aeikens ab. Das Umweltministerium lehnte gegenüber der Zeitung eine Stellungnahme ab.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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