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GEZ: Wann erfolgen die Zwangsmaßnahmen gegen den Buchautor Heiko Schrang?

Archivmeldung vom 22.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Cover "Die GEZ-Lüge"
Cover "Die GEZ-Lüge"

In den letzten Tagen wurden Redakteure der ExtremNews mehrfach darauf angesprochen, ob der Buchautor Heiko Schrang im Gefängnis sei. In seinem neusten Newsletter äußert sich der Publizist jetzt selbst zu dem Thema. Er schreibt darin: "Seit meinem Video-Statement von letzter Woche: „ARD/ZDF: Buchautor Heiko Schrang muss in den Knast!“ und der Ankündigung meines neuen Buches, „Die GEZ-Lüge“, überschlagen sich die Ereignisse. Tausende von Sympathisanten haben sich an mich gewandt und sehen meinen Fall als Präzedenzfall an. Daher möchte ich euch über den aktuellen Stand informieren."

Schrang weiter: "Nachdem die Behörden ihre letzte Androhung von Zwangsmaßnahmen tatenlos verstreichen ließ, droht man mir nun mit der allerallerletzten Zwangsmaßnahme, wozu auch Erzwingungshaft gehört, sollte ich nicht meinen Beitrag von 221,82 Euro bezahlen. Daraufhin telefonierte ich gestern mit Sieglinde Baumert, die 61 Tage wegen des Rundfunkbeitrags im Gefängnis saß.

Ihr Fall wurde geschickt durch die Medien in Szene gesetzt, um den Menschen, die nicht zahlen, Angst einzujagen. Die Botschaft an die Nichtzahler war: Wer nicht zahlt, kommt in den Knast.

Ich wollte von ihr wissen, wie es wirklich bei ihr ablief und was mich im Gefängnis erwarten würde. In den Medien wurde Sie als labile Frau dargestellt, damit ja nicht andere ihrem Beispiel folgen.

Welt.de titelte „Die ‚Gebühren-Rebellin‘ Baumert taugt nicht als Vorbild“. Was ich aber erlebte war eine charakterstarke Frau, die konsequent zu ihrer Überzeug stand. Einen bemerkenswerten Charakterzug den heute die wenigsten haben. Nach diesem Gespräch habe ich einen offenen Brief an die Intendantin des RBB verfasst und gebe ihr noch einmal die allerallerletzte Chance, mir zu antworten.

Offener Brief an die Intendantin des RBBRundfunk Berlin-Brandenburg

Anstalt des öffentlichen Rechts

gesetzliche Vertreterin

persönlich z.Hd. der Intendantin

Patricia Schlesinger

Masurenallee 8-14

14057 Berlin

Statusklärung für die oben genannte Adresse, ob Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen stattgegeben wurde, ob Antrag auf Aussetzung meines Verfahrens entsprechend § 94 VwGO stattgegeben wurde, ob Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung entsprechend VwGO § 80 stattgegeben wurde

Sehr geehrte Patricia Schlesinger,

mit einem Schreiben datiert auf den 12.08.2016 informierten mich Ihre Kollegen Herr XXX und Frau XXX, dass diesen die Aufgabe übertragen wurde, auf mein persönliches Schreiben an Sie vom 20.07.2016 zu antworten.

Ich hoffe, Ihre Kollegen haben Ihnen eine Kopie dieses Schreibens übergeben. Wenn nicht, dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass entgegen meiner Aufforderung ein Großteil meiner Anträge und Fragestellungen bis heute leider unbeantwortet geblieben sind. Natürlich kann ich nachvollziehen, dass es für Ihre öffentlich-rechtliche Anstalt nicht einfach ist, zeitlich schnell jeden individuellen Fall zu bearbeiten. Trotzdem erwarte ich, bei fallbezogenen Anträgen bzw. Fragestellungen für jeden einzelnen Sachverhalt einen entsprechenden Bescheid zu erlassen bzw. eine entsprechende Antwort zu formulieren. Ein Satz Ihrer Kollegen wie:

„Vor diesem Hintergrund gehen wir auf die Inhalte zu Ihrem offenen Brief nicht weiter ein.“

erscheint für mich leider völlig sinnentleert, wenn der vorhergehende Inhaltsbezug (nach Ablauf der Frist erhalten die Widerspruchsbescheide Bestandskraft) nicht das Kernanliegen meines Schreibens an Sie vom 20.07.2016 berücksichtigt.

Damit es zu keinen weiteren Irritationen im kommunikativen Austausch zwischen uns kommt, bitte ich Sie um die verbindliche Stellungnahme zu folgenden Aspekten:

1. Welchen Status hat mein Widerspruch vom 20.07.2016 gegen den Bescheid über die Ablehnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen?*

  • genehmigt, wenn ja, wann erhalte ich den entsprechenden Bescheid?
  • widersprochen, wenn ja, wann erhalte ich den entsprechenden Widerspruchsbescheid?
  • sonstiges, wenn ja, wann werde ich über diesen Sachverhalt informiert?

2. Welchen Status hat mein Antrag vom 20.07.2016 auf Aussetzung meines Verfahrens entsprechend § 94 VwGO falls eine Ablehnung meines Antrages der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen durch Ihre Landesrundfunkanstalt erfolgen würde?*

  • genehmigt, wenn ja, wann erhalte ich den entsprechenden Bescheid?
  • abgelehnt, wenn ja, wann erhalte ich den entsprechenden Ablehnungsbescheid?
  • sonstiges, wenn ja, wann werde ich über diesen Sachverhalt informiert?

3. Welchen Status hat mein Antrag vom 20.07.2016 auf Aussetzung der Vollstreckung entsprechend VwGO § 80?*

  • genehmigt, wenn ja, wann erhalte ich den entsprechenden Bescheid?
  • abgelehnt, wenn ja, wann erhalte ich den entsprechenden Ablehnungsbescheid?
  • sonstiges, wenn ja, wann werde ich über diesen Sachverhalt informiert?

4. Wann übertragen Sie mir die ausführliche Erläuterung über die gesetzlichen Grundlage zur Ermächtigung der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, eine „Direktanmeldung“ auszuführen zu können?*

5. Wann übertragen Sie mir die geforderte ausführliche Erläuterung über die gesetzlichen Grundlagen, welche die nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice dazu ermächtigen, hoheitliche Aufgaben im Namen des RBB auszuführen?*

6. Wann übertragen Sie mir die geforderte ausführliche Erläuterung über die gesetzliche Grundlage, warum ein Bescheid, der vom vermeintlichen Gläubiger RBB stammen soll, Unklarheiten enthält, die den vermeintlichen Schuldner an der Echtheit und am rechtlichen Charakter des Dokuments zweifeln lassen?*

*Weitere Detailinformationen entnehmen Sie bitte meinem Ursprungsschreiben vom 20.07.2016

Selbstverständlich würde ich mich weiterhin freuen, wenn ein direkter, offener Dialog unserer konträren Sichtweisen in Form eines Live-Interviews möglich wäre. Ich lade Sie deshalb gerne zu mir als Exklusiv-Gast im Rahmen meines Sendeformates „SchrangTV “ ein und ich komme auch gerne zu einem Sendeformat Ihres Senders.

In weiterer Hoffnung auf eine zielführende Lösung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Erkennen- Erwachen- Verändern

Ihr Heiko Schrang

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P.S.: Ich erhebe keinen Anspruch auf Absolutheit für den Inhalt, da er lediglich meine subjektive Betrachtungsweise wiedergibt und jeder sich seinen Teil daraus herausziehen kann, um dies mit seinem Weltbild abzugleichen."

Quelle: Heiko Schrang

Die beiden neuen Bücher "Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen 2" und die "Die Souveränitätslüge" sowie Heiko Schrangs Bestseller „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen“ als Hardcover, als Kindle-E-Book und als Hörbuch können hier bestellt werden. Weitere Informationen zur Tätigkeit von Heiko Schrang erhalten Sie auf der Seite: www.macht-steuert-wissen.de

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