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Weiterer Schritt zu mehr Chancengleichheit für TV-Anbieter bei Werbefinanzierung

Archivmeldung vom 24.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Für den Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) ist es eine gute Nachricht, dass der Kulturministerrat heute zu einer allgemeinen Ausrichtung zur Fortentwicklung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) gekommen ist. Damit haben sich nach Europäischer Kommission und Europäischem Parlament auch die Mitgliedstaaten unter anderem für eine Flexibilisierung der Werbebestimmungen ausgesprochen. Bund und Länder haben hieran wesentlichen Anteil, da sie sich bereits frühzeitig für eine Liberalisierung eingesetzt haben.

Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VPRT: "Der heutige Beschluss stimmt uns hoffungsvoll, dass der Reformprozess zu einer - dringend notwendigen - regulatorischen Erleichterung bei der Refinanzierung unserer Inhalte führen wird." Aus Sicht des Verbands kommt es nun maßgeblich darauf an, dass die drei Texte in den anstehenden Trilog-Verhandlungen mit dem Ziel, größtmögliche Chancengleichheit für alle AV-Inhalteanbieter zu schaffen, konsolidiert werden.

"Um im Wettbewerb mit global agierenden Medienunternehmen mithalten zu können, sollten die vorgeschlagenen Flexibilisierungen voll ausgeschöpft und von weiteren Zusatzauflagen für die Sendeunternehmen Abstand genommen werden", so Demmel weiter. Die anstehenden Trilog-Verhandlungen verbindet der VPRT auch mit der Hoffnung, dass sich die EU-Institutionen bei den Quotenforderungen zurücknehmen und das wichtige Sendelandprinzip für lineare Programme nicht durchbrechen. "Mit diesen Nachbesserungen sollten wir allerdings keine Zeit verlieren, da die Konvergenz des Medienmarktes längst Realität ist", so Demmel abschließend.

Quelle: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) (ots)

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