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BDZV: Vorratsdatenspeicherung schwächt Pressefreiheit

Archivmeldung vom 27.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat den die vom Kabinett vorgelegte Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung als schädlich für die Pressefreiheit kritisiert. Damit werde weder der Quellenschutz wirksam garantiert noch die Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, heute in Berlin. "Freie Medien brauchen Informanten, die nicht in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können!"

Die deutschen Zeitungsverleger sprechen sich seit langem gegen den drohenden Wegfall des grundrechtlich gewährten Quellenschutzes aus, der in Folge der dauerhaften Speicherung von Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung droht.

"Wir verkennen nicht, dass das Gesetz einen umfangreichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorsieht", betonte Wolff, doch seien die Regelungen dazu kompliziert und weit interpretierbar. Nach Auffassung der Zeitungsverleger stelle der von der Bundesregierung vorgesehene Zwang zu anlassloser Speicherung von Verbindungsdaten einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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