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BGH: BILD-Berichte zur Speer-Affäre von "hohem Öffentlichkeitswert"

Archivmeldung vom 30.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die BILD-Berichterstattung zur sogenannten Speer-Affäre von Beginn an rechtmäßig war. In dem Karlsruher Urteil heißt es, die Informationen hätten "einen Missstand von erheblichem Gewicht" offenbart, "an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse" bestand. Zugleich hob der BGH die Urteile der Vorinstanzen in Berlin auf.

BILD hatte im September 2010 aufgedeckt, dass der damalige Brandenburger Innenminister Rainer Speer (SPD) bewusst jahrelang keinen Unterhalt für sein außereheliches Kind gezahlt hatte - was durch persönliche E-Mails des Politikers belegt wurde. Die Karlsruher Richter bewerteten das direkte und indirekte Zitieren aus diesen E-Mails als zulässig und nötig: "Die der Beklagten zugespielten E-Mails belegen, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er hat es im eigenen persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen, dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren."

Die heutige Entscheidung des BGH wiegt umso schwerer, als das Landgericht Berlin 2010 die investigative Berichterstattung in BILD noch vor der Veröffentlichung verboten hatte. Nach dem heutigen Urteil muss Rainer Speer, dessen Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen wurde, nun auch die Verfahrenskosten aller Instanzen tragen.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE: "Wenn ein Politiker sich derartige Verfehlungen leistet, dann dürfen Journalisten nicht nur berichten - sie müssen es! Das hat der BGH heute unmissverständlich klargestellt. Besonders freut uns, dass die Richter explizit Wortlaut-Zitate aus den E-Mails für zulässig erachtet haben. Direktes Zitieren war absolut notwendig, um anschaulich zu belegen, wie Speer mit seiner Verantwortung gegenüber der nichtehelichen Tochter, ihrer Mutter und dem Steuerzahler umgegangen ist."

Quelle: BILD (ots)

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