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Undercover-Reportage: BGH lässt Revision nicht zu

Archivmeldung vom 29.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/SWR - Südwestrundfunk"
Bild: "obs/SWR - Südwestrundfunk"

Im Rechtsstreit zwischen der Daimler AG und dem Südwestrundfunk (SWR) wegen der Undercover-Reportage "Hungerlohn am Fließband" hat der Bundesge-richtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) vom 8. Juli 2015 nicht zugelassen. Mit Beschluss vom 16. August 2016, der dem SWR jetzt zuging, wies er eine Nichtzulassungsbeschwerde der Daimler AG zurück (VI ZR 427/15).

Für die ARD-Sendung "Hungerlohn am Fließband" vom 13. Mai 2013 hatte der SWR-Reporter Jürgen Rose sich bei einer Stuttgarter Leiharbeitsfirma anstellen lassen, wurde von dieser an eine Logistikfirma verliehen und von dieser letztlich als Werkvertrags-Mitarbeiter im Motorenwerk der Daimler AG in Stuttgart-Untertürkheim eingesetzt. Dabei erzielte er einen Stundenlohn von 8,19 Euro, Leiharbeiter bei Daimler bekamen zu jener Zeit mehr als 17 Euro pro Stunde. Der Film zeigte, dass Menschen über Werkverträge beschäftigt und in die dortigen Betriebsabläufe integriert waren, jedoch so wenig verdienten, dass sie ihren Unterhalt über eine Hartz-IV-Aufstockung sichern mussten. Der Film erfuhr ein breites Echo in der Öffentlichkeit und auch in der Politik. Unter anderem beriet der Bundestag erst vorige Woche über eine Reform der Rechtsverhältnisse bei Leiharbeit und Werkverträgen.

Die Daimler AG hatte gegen die weitere Ausstrahlung der verdeckt gedrehten Aufnahmen geklagt, war aber sowohl vor dem Landgericht Stuttgart wie dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Auch die Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos.

Quelle: SWR - Südwestrundfunk (ots)

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