Wegen Bohlens Sprüchen: 100.000 Euro Strafe für DSDS
Das beschloss die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten nach Anhörung des Senders auf ihrer Sitzung am Mittwoch in München.
Begründung: "Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV- Format als Normalität dargestellt", sagte KJM-Vorsitzender Wolf- Dieter Ring. "So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter zwölf Jahren desorientierend wirken."
Kritisiert wurde dabei besonders die Behandlung der Bewerber durch die Jury-Mitglieder. Speziell die Casting-Ausgaben vom 26. und 27. Januar sowie vom 2. und 3. Februar wurden kritisiert. Das von der KJM zusätzlich eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen zwei weiterer Folgen im Tagesprogramm und einer Folge im Abendprogramm des Senders wurde eingestellt. RTL habe in "seiner umfassenden Stellungnahme dazu Einsicht gezeigt und sich verpflichtet hat, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen
