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Rechtsanwalt Schertz äußert sich zur Berichterstattung über eine Insolvenz von Boris Becker

Archivmeldung vom 21.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Boris Becker
Boris Becker

Foto: AngMoKio
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung in Bezug auf Boris Becker nimmt Prof. Dr. Christian Schertz als sein deutscher Anwalt für ihn wie folgt Stellung: "Mein Mandant war überrascht und enttäuscht, dass sich die gegnerische Bank in einem konkreten Zivilverfahren in Großbritannien entschieden hatte, Klage gegen ihn einzureichen. Das Verfahren betrifft ein Darlehen, das Herr Becker binnen eines Monats in voller Höhe zurückgezahlt hätte. Es ist enttäuschend, dass sein Antrag darauf, insofern den heutigen Gerichtstermin bis dahin zu verschieben, zurückgewiesen wurde mit der in den Medien verbreiteten Feststellung des Gerichts."

Schertz weiter: "Tatsächlich hat mein Mandant bereits gegenüber englischen Medien erklärt, dass seine Einkünfte hinreichend veröffentlicht sind und es klar ist, dass er die Mittel hat, um diese Schuld zu begleichen. Der Wert der in Rede stehenden Wertanlage übersteigt bei weitem das Darlehen bei der Bank, die Herrn Becker verklagt hat. Daher wird er auch beantragen, die Verfügung umgehend aufzuheben. Medienmeldungen, wonach unser Mandant "pleite" sei, entsprechen damit nicht der Wahrheit."

Quelle: Schertz Bergmann Rechtsanwälte (ots)

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