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EBU droht Ukraine mit Ausschluss von Eurovision Song Contest

Archivmeldung vom 29.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Eurovision Song Contest
Logo des Eurovision Song Contest

Sollte die Situation um die Sperrung der russischen ESC-Kandidatin Julia Samoilowa demnächst nicht geklärt werden, wird die European Broadcasting Union (EBU, Veranstalter des Gesangswettbewerbs) Sanktionen gegen die Ukraine ergreifen. Dies teilte die Direktorin der Rundfunkunion, Ingrid Deltenre, gegenüber „SonntagsBlick“ mit.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Deltenre verhandle derzeit mit dem ukrainischen Premierminister Wladimir Groisman und Präsident Petro Poroschenko. Ihr Ziel sei es, dass eine „zufriedenstellende Lösung“ gefunden werde.

„Ich bedaure zutiefst, dass der ESC zu politischen Machtspielen missbraucht wird“, sagt die EBU-Chefin. Der Eurovison Song Contest sollte nämlich Millionen Menschen erfreuen und zusammenbringen und dürfe nicht dazu benutzt werden, sie gegeneinander aufzuhetzen.

„Dieses Verhalten der Ukraine ist absolut inakzeptabel“, betont sie. Sollte in den kommenden Wochen keine Lösung zustande kommen, kündigt Deltenre schon jetzt Strafmaßnahmen gegen die Ukraine an – so könnte etwa das Land vorübergehend vom Eurovision Song Contest ausgeschlossen werden.

Zuvor hatte der ESC-Verantwortliche und Leiter der Hauptabteilung Internationale Angelegenheiten des ZDF, Frank-Dieter Freiling, in einem Interview für den „Tagesspiegel“ geäußert, dass die EBU die Mitwirkung aller Teilnehmerländer, darunter auch Russlands, die sich für das Finale qualifiziert haben, an der Fernsehshow in Kiew sicherstellen werde.

Der ukrainische Inlandsgeheimdienst SBU hatte Samoilowa zuvor ein dreijähriges Einreiseverbot in die Ukraine für drei Jahre erteilt. Zur Begründung wies die Behörde auf einen „illegalen Auftritt der Sängerin auf der von Russland 2014 annektierten Halbinsel Krim“ hin. Später erklärte sich Kiew jedoch bereit, Russland an dem Wettbewerb teilnehmen zu lassen, wenn Moskau einen Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin vorschlage, der bzw. die „keine Probleme mit dem ukrainischen Gesetz hat“.

Der Kreml hat darauf verwiesen, dass der Vertreter eines Teilnehmerlandes laut den Regeln des ESC nicht durch einen anderen ersetzt werden darf. Der „Erste Kanal“ des russischen Fernsehens will Samoilowa zum Songwettbewerb 2018 schicken, sollte sie nicht zum diesjährigen Wettbewerb zugelassen werden. Eine Live-Zuschaltung, die es in der 60-jährigen Geschichte des ESC noch nie gegeben hatte, lehnte das russische Fernsehen jedoch ab."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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