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Überwältigende Mehrheit der Bundesbürger will zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte

Archivmeldung vom 07.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Darstellung des gläsernen Patienten auf der Demonstration Freiheit statt Angst
Darstellung des gläsernen Patienten auf der Demonstration Freiheit statt Angst

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine große Mehrheit der Deutschen wünscht sich zusätzliche Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte, so etwa die Speicherung von Gesundheitsinformationen zu Medikamentenunverträglichkeiten und chronischen Erkrankungen. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 92 Prozent wollen, dass die Blutgruppe auf der Karte dokumentiert ist. 88 Prozent wünschen sich, dass Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten darauf festgehalten werden. 84 Prozent möchten, dass die Karte Angaben zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten enthält.

„Die Bevölkerung hat die Chancen der elektronischen Gesundheitskarte erkannt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Zum Beispiel was unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten angeht, könne die Karte viel bewirken. „Rund 20.000 Menschen verlieren jedes Jahr ihr Leben, weil vorhandene Hinweise auf Medikamentenunverträglichkeit dem behandelnden Arzt nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Speicherung entsprechender Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte macht das Leben für Patienten und Ärzte nicht nur leichter, sie wird Leben retten.“

76 Prozent sind der Meinung, dass Informationen über eventuelle Implantate oder Prothesen auf der Karte enthalten sein sollte. Diese können beispielsweise für MRT-Untersuchungen wichtig sein. 67 Prozent plädieren für Hinweise zu chronischen Erkrankungen. Nur 5 Prozent sagen, es sollten gar keine Daten zum Gesundheitszustand des Patienten auf der Karte gespeichert werden.

Die elektronische Gesundheitskarte ist seit dem 1. Januar 2015 für gesetzlich Krankenversicherte Pflicht, enthält aber bisher nur grundsätzliche Angaben zum Patienten wie Name, Alter und Anschrift, die auch auf der Vorgängerkarte vermerkt waren. Notfalldaten, elektronische Rezepte, eine eventuelle Organspende-Erklärung oder die elektronische Patientenakte sollen erst später hinzukommen. Rohleder: „Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteure sich an den zeitlichen Fahrplan halten, damit die elektronische Gesundheitskarte mit all ihren Funktionen dem Patienten möglichst schnell zur Verfügung steht.“

Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1.249 Personen ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellung lautete: „Auf der elektronischen Gesundheitskarte können Daten gespeichert werden, damit Patienten im Notfall schnell behandelt werden können. Welche Daten sollte die Gesundheitskarte Ihrer Meinung nach enthalten?“

Quelle: BITKOM

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