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Der VEBU kritisiert die Verbotsforderungen von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt

Archivmeldung vom 29.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vegetarische Speisen mit Tofu
Vegetarische Speisen mit Tofu

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt fordert ein Verbot von Fleischbegriffen wie 'vegetarisches Schnitzel' oder 'vegane Currywurst' für vegetarische und vegane Produkte. "Dieser Vorstoß kommt zum jetzigen Zeitpunkt sehr überraschend. Schließlich hat die im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelte Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission unter Beteiligung des VEBU gerade damit begonnen, sich über Regeln für die Kennzeichnung von vegetarischen Lebensmitteln Gedanken zu machen. Die deutliche Forderung des Ministers nach einem Verbot untergräbt die Unabhängigkeit der Arbeit der Kommission. Davon abgesehen wäre mit einem Verbot auch niemandem geholfen, schon gar nicht den Verbrauchern, die auf sinnvolle Lebensmittelkennzeichnungen angewiesen sind", sagt Till Strecker, Leitung VEBU-Politik.

"Fleischbegriffe für vegetarische Produkte vermitteln auf den ersten Blick wichtige Informationen, die sich Kunden im Falle von Wortneuschöpfungen wie 'Bratstück', wie von Bundesminister Schmidt gefordert, erst anlesen müssten. Dies hätte Verwirrung auf Seiten der Verbraucher zur Folge, also genau das Gegenteil von dem, was Schmidt angeblich erreichen will", so Strecker.

Verwirrung ausgeschlossen

Seit Jahrzehnten verwenden Hersteller Begriffe wie 'Wurst' oder 'Schnitzel' auch für fleischfreie Produkte. Es gibt keinerlei Hinweise auf damit in Verbindung stehende Fehlkäufe oder Irreführungen. Im Gegenteil hilft diese Praxis den Verbrauchern bei der selbstbestimmten Auswahl ihrer Lebensmittel. Gerichte bestätigten immer wieder die Zulässigkeit von Fleischbegriffen. Die EU-Kommission hat mehrfach geäußert, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene ausreichend seien, um Irreführung auszuschließen. Erst seitdem der Markt für vegetarische Lebensmittel stark wächst, kritisieren einzelne Interessenverbände die langjährige Praxis mit der Begründung, Verbraucher würden irregeführt.

VEBU-Politik für mehr Rechtssicherheit

Der VEBU setzt sich für mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von Fleischbegriffen für pflanzliche Produkte ein. Es muss eindeutig zugelassen werden, dass deutlich als vegan oder vegetarisch gekennzeichnete Lebensmittel, die tierischen Erzeugnissen nachempfunden sind, als 'Schnitzel' und 'Wurst' angeboten werden können. Eine klare Regelung wäre vorteilhaft für Hersteller sowohl tierischer als auch pflanzlicher Produkte sowie für alle Verbraucher.

Quelle VEBU

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