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Umfrage: Viele Restaurants und Hotels bieten seit 2015 weniger Leistungen

Archivmeldung vom 20.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: I-vista / pixelio.de
Bild: I-vista / pixelio.de

Tausende Hotels und Restaurants haben im Zuge der Mindestlohneinführung 2015 und der damit verbundenen Arbeitszeitdokumentation ihre Leistungen eingeschränkt. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) in seinen Betrieben hervor, über deren Ergebnisse die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Demnach haben 54,2 Prozent der Betriebe ihre Öffnungszeiten reduziert. 50,4 Prozent der Betriebe haben ihr Leistungsangebot - etwa Küchenzeiten, Speiseauswahl, Veranstaltungen, Mittagstisch oder Catering - eingeschränkt.

Ungefähr jeder dritte Betrieb (32,5 Prozent) erhöhte die Zahl seiner Ruhetage. Der Verband hatte die Hoteliers und Restaurantbetreiber gefragt, welche Folgen das "starre Arbeitszeitkorsett" seit Januar 2015 für die Betriebe habe. Laut DEHOGA nahmen 6.071 Betriebe an der Online-Umfrage zwischen 23. Januar und 15. März teil. 64 Prozent der Rückmeldungen seien aus der Gastronomie gekommen, 36 Prozent aus der Hotellerie.

Die meisten Antworten habe es aus Baden-Württemberg und Bayern gegeben. "Die Arbeitszeitdokumentation und die intensiven Kontrollen haben unserer Branche einen enormen bürokratischen Aufwand beschert", sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges den Funke-Zeitungen. Sie berichtete von "großem Frust" in den Betrieben. In der ländlichen Gastronomie würden Umsatzrückgänge beklagt.

"Es ist nicht wegzudiskutieren, dass der Mindestlohn die Personalkosten hat steigen lassen", erklärte Hartges. Auch die im seit 1994 geltenden Arbeitszeitgesetz festgelegte werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden und im Ausnahmefall von maximal zehn Stunden will der DEHOGA kippen und plädiert für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der gesetzliche Höchstrahmen für die Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden.

"Wir wollen die Gesamtarbeitszeiten nicht verlängern, sondern dann arbeiten lassen, wenn die Arbeit anfällt", so Hartges. Das Arbeitszeitgesetz habe mit der Lebenswirklichkeit nicht mehr viel zu tun. "Hier brauchen wir viel flexiblere Regeln. Man könnte Mitarbeiter an drei oder vier Tagen länger arbeiten lassen und dafür mehr freie Tage ermöglichen", erklärte sie. "Das wünschen sich auch die Mitarbeiter."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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