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foodwatch gewinnt Prozess um Uran in Mineralwasser

Archivmeldung vom 19.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt dazu verurteilt, das Vorkommen von Uran in Mineralwasser öffentlich zu machen. Der Klage auf Auskunftsanspruch eines Rechercheurs von foodwatch gegen das Gesundheitsministerium wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Das natürlich vorkommende Uran ist leicht radioaktiv, als Schwermetall giftig und gilt als nierenschädigend. "Das Gericht bestätigt mit seinem Urteil, dass die Bürger ein Recht darauf haben zu erfahren, wie hoch Mineralwasser mit Uran belastet ist", sagte Barbara Hohl, Sprecherin von foodwatch.

Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom Mai 2005 hatte ergeben, dass 34 von 1.530 Mineralwasserproben einen erhöhten Urangehalt aufwiesen. Dem foodwatch-Rechercheur wurden vom Gesundheitsministerium des Landes Sachsen-Anhalt nähere Auskünfte über das Vorkommen des Schwermetalls und belastete Wasserquellen jedoch verweigert. Daraufhin wurde im Herbst 2005 Klage eingereicht. Sachsen-Anhalts Rechtsvertreter waren der Auffassung, dass die Preisgabe von Informationen über Uranbelastungen möglicherweise "vom Verzehr solcher Wasser abhalten" könne. Damit würden "schutzwürdige Interessen" von Herstellern berührt, das Informationsbegehren sei unzulässig. Der Anwalt des foodwatch-Rechercheurs argumentierte dagegen, dass das Interesse der Verbraucher an entsprechenden Informationen, noch dazu wenn diese gesundheitsrelevant sind, vorrangig sei. Das Gesundheitsministerium kann nach der heutigen Urteilsverkündung in Berufung gehen.

Um die Belastung der Verbraucher mit Uran so gering wie möglich zu halten, fordert foodwatch die Schaffung eines gesetzlichen Grenzwertes. Das Umweltbundesamt (UBA) hält eine Belastung von Erwachsenen mit bis zu zehn Mikrogramm Uran pro Liter Wasser für gerade noch vertretbar. Das könne als Grenzwert festgelegt werden, schlug die Verbraucherrechtsorganisation vor.
"Produkte, die darüber liegen, müssen vom Markt genommen werden", forderte Diplombiologin Barbara Hohl. Als Beispiel nannte sie "Saskia Quelle Naturis", das der Discounter Lidl als "Natürliches Mineralwasser" anbietet. Nach heute veröffentlichten Testergebnissen von foodwatch enthält es 17 Mikrogramm Uran pro Liter Wasser. Bei der Kennzeichnung für Kleinkinder fordert foodwatch einen Grenzwert von zwei Mikrogramm. Höher belastete Produkte müssten mit dem Warnhinweis "Nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und Nahrung von Kindern bis 7 Jahre geeignet" gekennzeichnet werden. Dies würde auf drei der vier von foodwatch getesteten Mineralwasser zutreffen.

"Der Prozess und das Thema Uran in Mineralwasser zeigen wie wichtig es ist, Verbraucherrechte in Deutschland weiter zu entwickeln", sagte Barbara Hohl. Das Bürgerrecht auf gesundheitsrelevante Produktinformationen müsse grundsätzlich Vorrang vor Betriebsgeheimnissen haben.

Quelle: Pressemitteilung foodwatch e.V.

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