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Viprinet erwirkt gerichtliche Verfügungen: Streit um Innovationsgrad des Telekom-Hybridrouters

Archivmeldung vom 27.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Viprinet Multichannel VPN Router
Viprinet Multichannel VPN Router

Viprinet, der deutsche Spezialist für VPN-Bündelungsrouter, geht erfolgreich gegen die Deutsche Telekom vor. Die Deutsche Telekom darf nicht länger behaupten, dass sie der erste Telekommunikationsanbieter sei, der Hybridrouter vertreibe. Vor dem Landgericht Köln erwirkte Viprinet vor zwei Wochen eine einstweilige Verfügung, die der Telekom diese und weitere Aussagen in ihrer Werbung untersagt. Als die Telekom weiterhin gegen die gerichtlichen Auflagen verstieß, wurden Zwangsmaßnahmen und weitere einstweilige Verfügungen beantragt und erteilt.

Viprinet vertreibt als Deutscher Hersteller seit 2008 VPN-Router, die mehrere Internetverbindungen zu einer ausfallsicheren Gesamtanbindung bündeln können. So kann zum Beispiel aus DSL und LTE eine "Hybrid"-Anbindung geschaltet werden, bei der die Grundlast der Datenübertragungen auf der günstigen DSL-Leitung läuft und nur für Lastspitzen freie Kapazitäten im LTE-Netz mit genutzt werden. Seit 2012 hat die Deutsche Telekom immer wieder angekündigt, bald mit einem von Huawei produzierten Hybrid-Router auf den Markt zu gehen. In der zweiten Jahreshälfte 2014 war das Gerät zwar immer noch nicht ausgeliefert, dafür warb die Telekom aber mit Spitzen- und Alleinstellungsbehauptungen, die nahelegten, dass das Ganze eine eigene Innovation sei.

Viprinet vertritt die Auffassung, schon seit 2006 Hybridrouter zu entwickeln und zu verkaufen. Die Telekom behaupte zu Unrecht, als erster Netzbetreiber ein solches Gerät anzubieten. Während es sicherlich Auslegungssache sei, ob man das China-Produkt als Plagiat oder nur als gut inspiriert ansehe, sei dies ein leicht zu überprüfendes Faktum.

Das sah auch das Gericht so, und gab Viprinet recht.

Viprinet-Geschäftsführer Simon Kissel: "Wir haben nichts gegen Wettbewerb. Sicher darf es neben dem deutschen Original in Sachen Bündelungstechnik in deutschen Haushalten auch billige Chinaprodukte geben, solange dadurch deutsche Sicherheitsinteressen nicht gefährdet werden. Aber der Wettbewerb muss fair sein. Es steht der Deutschen Telekom nicht gut zu Gesicht, sich mit fremden Federn zu schmücken."

Quelle: Viprinet Europe GmbH (ots)

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