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GB: Spiele-Webseiten für Kinder abgemahnt

Archivmeldung vom 28.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Schockierte Moshis: Werbung für Mitgliedschaft unzulässig. Bild: Moshi Monsters
Schockierte Moshis: Werbung für Mitgliedschaft unzulässig. Bild: Moshi Monsters

Zwei britische Webseiten haben mit ihren direkt an Kinder gerichteten Aufrufen, sich für kostenpflichtige Mitgliedschaften zu registrieren, gegen die Richtlinien für soziale Verantwortung verstoßen. Bei den Spiele-Portalen handelt es sich um Moshi Monsters und Bin Weevils. Nach der Abmahnung durch die Advertising Standards Authority (ASA), das Selbstkontrollorgan der britischen Werbeindustrie, müssen sie ihre Werbeaufrufe ändern.

Bei beiden Webseiten können sich die Nutzer kostenlos um eine Art virtuelles Haustier kümmern und dessen Behausung gestalten und dekorieren. Gewisse Features sind jedoch nur für zahlende Mitglieder zugänglich. Aufrufe wie "Jetzt mitmachen" oder "Werde jetzt Mitglied" zählen für die ASA als klare Aufforderungen, die nicht an Kinder gerichtet werden dürfen. Zusätzlich üben Statements wie "Die Super-Moshis brauchen DICH!" und "Mitglieder werden superbeliebt" Druck auf die junge Leserschaft aus.

Reue bei Betreibern

Die Betreiber Mind Candy bzw. 55 Pixels zeigen sich einsichtig. "Wir nehmen unsere Verpflichtungen sehr ernst, besonders in Hinblick darauf, wie wir mit unseren Fans kommunizieren, vor allem mit Kindern", heißt es bei Mind Candy. "Sobald 55 Pixels auf die Beschwerde bei der ASA aufmerksam gemacht worden ist (...), haben wir alle unsere Mitgliedschaftsseiten geändert, um ihren Empfehlungen nachzukommen", stimmt auch der zweite Betreiber reumütig zu.

Quelle: www.pressetext.com/Marie-Thérèse Fleischer

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