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Guardian verrät interne Facebook-Regeln für Zensur und Anzeigeerstattung

Archivmeldung vom 23.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Facebook: unter der Lupe. Bild: pixelio.de, Alexander Klaus
Facebook: unter der Lupe. Bild: pixelio.de, Alexander Klaus

Die britische Zeitung „The Guardian“ hat interne Facebook-Dokumente veröffentlicht, die festschreiben, wie mit gemeldeten Inhalten in dem sozialen Netzwerk umzugehen ist. Nach welchen Regeln werden eigentlich Beiträge gelöscht, gesperrt und weitergeleitet?

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Laut „ Guardian “ handelt es sich um Schulungsunterlagen, Präsentationen und Diagramme mit Handlungsanweisungen. Auf Tausenden Seiten lernen die Facebook-Mitarbeiter, wann sie Inhalte ignorieren, sperren oder an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten sollen. Dabei gehe es um Kindesmissbrauch, Mobbing, Erpressung, Tierquälerei und Darstellungen von Gewalt.

Solche Beiträge, wie zum Beispiel „Someone shoot Trump“ („Jemand sollte Trump erschießen“), dürfen bei Facebook nicht gepostet werden. Aber Äußerungen wie „um den Hals der Schlampe zu brechen, richte den Druck auf die Mitte ihres Halses“ sind hingegen erlaubt, weil sie als unspezifische und unglaubwürdige Äußerung von Wut eingestuft werden.

Videos, die eine Selbstverletzung zeigen, sind demnach auch nicht verboten, weil Faceboo k „Menschen in Not nicht zensieren oder bestrafen“ will.

Fotos, die nichtsexuellen Missbrauch von Kindern und Erwachsenen zeigen, sollten auch nicht immer gelöscht werden, sobald sie keine Sadismus-Merkmale enthalten.

Wie die Zeitung weiter schreibt, ist jede „handgemachte“ Kunst, die Nacktheit oder sexuelle Aktivität zeigt, auf Facebook erlaubt, während digital produzierte Kunst mit denselben Inhalten verboten ist.

Videos mit Tierquälerei können demnach eine aufklärerische Wirkung beabsichtigen und sollen deshalb erst dann gelöscht werden, wenn das Tier auf Bildern oder Videos extrem misshandelt oder gar getötet wird und dazu Jubel-Bekundungen abgegeben werden."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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