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Westfalen-Blatt: zum Verdacht auf Wahlbetrug

Archivmeldung vom 26.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Ganz gleich, ob es zum Schaden von SPD, FDP, ÖDP oder MLPD ist: Wahlbetrug ist keine Lappalie, Wahlbetrug ist eine Straftat. Und dabei spielt es keine Rolle, ob eine Stimme bewusst falsch gewertet wird oder eine Million Stimmen. Jede Partei auf dem Wahlzettel ist zugelassen und darf gewählt werden. Das gilt auch dann, wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird oder ein Verbotsverfahren gegen sie läuft.

Wer meint, hier in den Ur-Prozess der Demokratie - die Wahl - eingreifen zu dürfen, verhält sich nicht wie ein Staatsbürger, sondern wie ein krimineller Politaktivist. Nun ist die AfD gewiss nicht die Partei, für die man ein demokratisches Schutzprogramm auflegen müsste. Bei der Wahl zur NRW-Landesliste war von Manipulation die Rede. Und im Wahlkreis 94 (Gütersloh I - Bielefeld III) ließ der Landeswahlausschuss Sylvia Lillge aus Versmold nicht als AfD-Direktkandidatin zu, weil sie sich einen Teil der Unterschriften wahlberechtigter Bürger erschlichen haben soll.

Das darf natürlich nicht bedeuten, dass sich Wahlhelfer ermächtigt fühlen, Stimmen für die AfD vorsätzlich als ungültig oder für andere Parteien zu werten. Es geht um 2204 Stimmen bei der Landtagswahl in NRW. Der mutmaßliche Wahlbetrug hat keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Landtag - hätte er aber haben können. Wenn man bedenkt, dass bei der Bundestagswahl 2002 deutschlandweit 6027 Zweitstimmen darüber entschieden, dass Gerhard Schröder (SPD) Bundeskanzler bleiben konnte, wird die Relevanz klar.

Politik und Verwaltung sollten in Erwägung ziehen, bei Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene nur noch Beamte als Wahlhelfer einzusetzen und zu diesem Dienst zu verpflichten. Parteimitglieder sollten von der Aufgabe ausgeschlossen sein. Der Vorgang macht auch deutlich, dass Zettel und Kugelschreiber nicht durch Smartphones und Mausklicks ersetzt oder ergänzt werden dürfen. Bei Online-Wahlen wäre es nicht möglich, noch einmal nachzuzählen. Daher müssen Wahlzettel mindestens für eine Wahlperiode versiegelt aufbewahrt werden. Wenn die Gesellschaft die Unregelmäßigkeiten bei der NRW-Wahl nicht ernst nimmt, werden wir zur Bananenrepublik.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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