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Erbschaftssteuer? Einfach abschaffen!

Archivmeldung vom 28.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mittelstand und Familienunternehmen werden von allen politischen Lagern als die Stütze schlechthin der deutschen Gesellschaft und deren Wohlstand gelobpreist. Vom Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist da allzu oft die Rede und davon, dass es die besondere langfristige Perspektive sei, mit der in diesen Unternehmen gewirtschaftet wird, die sie so erfolgreich mache. Man wolle daher gerade für den Mittelstand berechenbare Politik betreiben und jene Unternehmer besonders fördern.

Diese enorme Wertschätzung schlägt sich natürlich auch und gerade im politischen Alltagsgeschäft und der politischen Realität jenseits aller wohlfeil formulierten Positionspapiere nieder. Beispielsweise wenn Yasmin Fahimi, Generalsekretärin der SPD, Kritik an den enormen Verwaltungsakten, die mit dem Mindestlohn einhergehen, barsch abbügelt. Gleich einem Kleinkind in der Trotzphase stellt sie fest: Wir lassen uns den so glorreich gegen den nicht existenten Widerstand der Union und der übrigen Linksparteien im Bundestag errungenen Mindestlohn nicht kaputt machen. Punkt. Ende der Diskussion. Nein, nicht ganz, da kam noch was: Wer den damit einhergehenden beträchtlichen Verwaltungsaufwand nicht bewältigen könne, sei – laut Fahimi – entweder ein Dummkopf oder ein Gauner. Ja - so sieht echte Wertschätzung von unternehmerischen Leistungen aus.

Wie hoch man bei der SPD Menschen schätzt, die unternehmerische Risiken eingehen, zeigte jüngst auch Volker Münchow, NRW-Fraktionsgeschäftsführer der SPD im Landtag: Man kann dem Vorsitzenden einer ehemals liberalen Partei, Christian Lindner, sicherlich viel vorwerfen, nicht zuletzt dass er den Verrat an nahezu allen liberalen Grundätzen der ehemaligen FDP-Spitzen immer und zu jeder Zeit voll mitgetragen hat. Aber ihm ausgerechnet das Scheitern als Unternehmer vorzuhalten, zeugt schon von jener ganz besonderen (Ver)Achtung, welche die Politik im Allgemeinen und die SPD im besonderen Menschen mit Unternehmermut entgegenbringt.

Nun könnte man diese Äußerungen als das typische, sinnbefreite Geschwurbel von Politikern abtun, die in ihrer ganz eigenen Welt mit sehr hohen Einkünften und sehr geringen Leistungen leben und noch nie auch nur ansatzweise die manchmal doch recht raue Luft freier Märkte schnuppern mussten. Damit aber würde man die Ereignisse verharmlosen. Denn jene Sätze offenbaren ein – wie es immer so schön heißt – geschlossenes Weltbild. Dieses will aber nun so gar nicht zu den Lobhudeleien auf dem Mittelstand passen: Dem bösen und gewissenlose Unternehmer, getrieben von grenzenloser Profitgier, für die er über Leichen geht, muss von den edlen Rittern (wahlweise auch von Burgfräulein wie Frau Fahimi) des Staates Einhalt in ihrem Treiben geboten werden. Scheitert dieser gierige Gesell, darf, ja muss man ihn mit aller gebotenen Häme überschütten.

Selbst das wäre ja noch irgendwie zu ertragen - schließlich gibt es in einer freien Gesellschaft sehr wohl das Recht darauf, unsinnigen Ansichten anzuhängen. Nur leider sind es am Ende Menschen wie Frau Fahimi oder Herr Münchow, die mittels ihrer eingebrachten Gesetzesentwürfe massiv die Freiheit und das wirtschaftliche Überleben der Bürger im Allgemeinen und der mittelständischen Unternehmen im Besonderen bedrohen.

Dass dieses Problem inzwischen in allen Parteien virulent ist, beweist der Entwurf zur Reform des Erbschaftssteuergesetzes. Da haben die konservativen Etatisten, die sich letztlich in der Denke kaum von ihren roten Kollegen unterscheiden, ganze Arbeit geleistet und einer ihrer Obersten, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, bewies, was jemand wie er unter „minimalinvasiven“ Änderungen versteht. Vom Bundesverfassungsgericht gab es eigentlich kaum Vorgaben, sondern jede Menge Spielraum – die Richter in Karlsruhe hatten an sich nur angemahnt, den Grundsatz der Steuergleichheit mehr zu achten.
Daraus hätte man etwas Vernünftiges machen können. Die Juristen, Staatssekretäre und andere treue Staatsknappen im Bundesfinanzministerium stellten dann aber doch lieber ein ziemlich beeindruckendes Sammelsurium an steuerlichen Folterwerkzeugen zusammen. Beispielsweise soll die Grenze, ab der künftig eine Bedürfnisprüfung durchgeführt werden muss, um 80 Prozent gesenkt werden – und auch die Privatvermögen der Erben sollen dabei berücksichtigt werden.

Dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet sind, dürfte klar sein. Ein Unternehmen kann auf dem Papier 30 Millionen Euro wert sein – Peanuts für Politiker, die inzwischen in schöner Regelmäßigkeit auf dem EU-Parkett mit Rettungsmilliarden jonglieren gehen. Aufgrund der dortigen Erfahrungen übersehen aber vermutlich die meisten Volksvertreter, dass der normale Unternehmer (und erst recht Otto Normalbürger) Geld nicht einfach frei Haus gedruckt bekommt. Selbst wenn das Unternehmen 30 Millionen wert ist – das Kapital steckt unter anderem in den Maschinenparks, Patenten und den Produktionsstätten. Wie soll der auf dem Papier so reiche Unternehmer beweisen, dass er sich die Besteuerung des Erbes finanziell eigentlich nicht leisten kann?

Am einfachsten wohl dadurch, dass er als Folge der zu zahlenden Erbschaftssteuer Pleite geht, frei nach dem alten Ärzte-Witz: „Operation geglückt – Patient tot!“ Aus der Sicht der edlen Staats(raub)ritter wäre, dass sogar vielleicht eine glückliche Fügung. Denn – auch hier kommt ihnen wieder die Erfahrung des europäischen Parketts zu gute – wer pleite ist, ist bedürftig und wer bedürftig ist, wendet sich an den Staat, so die mögliche simple Logik. Damit wäre dann auch endlich der hochmütige und freie Unternehmer gebrochen und würde sich endlich in die Phalanx der Staatshörigen ein reihen bzw. -fügen.

Dabei, und das nur am Rande, wäre es ein leichtes, den Vorgaben der Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden: Einfach die Erbschaftssteuer komplett und ersatzlos streichen. Damit würde man nicht nur Unternehmen (und Finanzämter!) verwaltungstechnisch entlasten, sondern auch einen Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit unternehmen. Schließlich sind die zu vererbenden Vermögen wenigstens schon einmal versteuert worden: nämlich als Einkommen, aus dem sie aufgebaut wurden. Oftmals sogar mehrfach, wenn die Vermögen über Generationen hinweg vererbt wurden, was insbesondere bei Unternehmen nur allzu häufig der Fall ist.

Für ein solch revolutionären Schritt aber müsste sich in der SPD, in der CDU und in all den anderen Parteien eine Erkenntnis durchsetzen: Die Erträge von Arbeit und Leistung stehen jenen zu, die sie erwirtschafteten, die also dafür arbeiteten und leisteten. Angesichts der typischen Politikerkarriere zugegebenermaßen unwahrscheinlich.

Quelle: Freitagsgedanken, von Dagmar Metzger, Steffen Schäfer und Christian Bayer, Liberale Vereinigung

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