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neues deutschland: Ein Bekenntnis - zum Vorstoß der Bundesregierung zur Rehabilitierung von verurteilten Homosexuellen

Archivmeldung vom 23.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, der eine Rehabilitierung von verurteilten schwulen Männern vornehmlich aus der Nachkriegszeit vorsieht, wird seine Wirkung nicht verfehlen. Das Vorhaben ist eine Abrechnung mit der Vergangenheit, es kappt die Auswüchse jahrzehntelanger Homophobie. Zweifellos ist das ein wichtiger Schritt, der seit vielen Jahren überfällig war. Auch die unmissverständliche Wortwahl von Maas, der frühere Verurteilungen als »Schandtaten« bezeichnete, war die richtige. Eine Aufhebung der Urteile und Entschädigungen wird nicht nur den Opfern helfen - sofern sie denn noch am Leben sind -, sondern das Gesetz wird auch für die Gegenwart eine Signalwirkung haben.

Zwar ist in den letzten Jahren die Akzeptanz gegenüber Schwulen und Lesben spürbar gewachsen und eine wohltuende Gleichgültigkeit hat Einzug gehalten. Mittlerweile sind schwule Spitzenpolitiker und lesbische Unternehmerinnen selbstverständlich geworden. Doch es gibt noch immer auch Milieus, in denen »schwul« ein Schimpfwort ist, in denen es für Homosexuelle nicht ratsam ist, sich zu outen. Noch immer hat sich etwa kein aktiver Fußballprofi zu seiner Homosexualität bekannt. Der Lieblingssport der Deutschen gilt ja als Spiegelbild der Gesellschaft. Soviel zur viel zitierten Toleranz.

Solange Schwulen und Lesben Schikane und Mobbing droht, braucht es weiterhin Bekenntnisse - auch aus der Bundespolitik, wie jenen Vorstoß des Justizministers Maas.

Quelle: neues deutschland (ots)

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