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Allg. Zeitung Mainz: Abwägen

Archivmeldung vom 19.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Machen wir uns nichts vor: Nur mit größter juristischer Mühe ist es dem Bundesverwaltungsgericht gelungen, den Rundfunkbeitrag für rechtens zu erklären. Früher war es so: Jemand hatte ein Gerät, man konnte getrost davon ausgehen, dass er es auch benutzte, deshalb musste er Gebühr bezahlen. Seit 2013 ist Beitrag für jede Wohnung schon dann fällig, wenn dort Empfang möglich ist. Punktum. Das ist schon etwas anderes. So spürt man jetzt durchaus ein Gschmäckle von Zwangsfinanzierung, und ob die nächst höhere Instanz, das Bundesverfassungsgericht, das hinnimmt, bleibt abzuwarten.

Vorläufig aber ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert - prinzipiell eine gute Nachricht, denn jener ist eine unverzichtbare Säule der Meinungsbildung in der Demokratie. Wer nun einwendet, diese positive Tatsache rechtfertige nicht den - wenn auch nur leichten - Drall zur Zwangsfinanzierung, hat nicht völlig Unrecht. Denn: Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Andererseits gilt auch das ungeschriebene Gesetz: Wenn der Zweck herausragend gut ist, kann er auch Mittel heiligen, die ein bisschen problematisch sind. Juristen nennen das Güterabwägung. Dass die nun zugunsten des bestehenden Beitragsmodells ausfiel, sollte unter anderem zur Folge haben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch sorgsamer mit Geld umgeht. Bedeutet nicht zuletzt: Beitragsgeld, das ihm wie von selbst in die Kasse fließt, darf nicht zum Ausbau von Textangeboten dienen, die den Zeitungsverlagen, die um jeden Kunden-Euro kämpfen müssen, das Geschäft verhageln.

Quelle: Kommentar von Reinhard Breidenbach - Allgemeine Zeitung Mainz (ots)

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