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GEZ noch? Auch Schwerbeschädigte sollen TV-Gebühr bezahlen!

Archivmeldung vom 20.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt. Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vielen Schwerbeschädigten flattert in diesen Tagen ein Brief von der GEZ aus Köln ins Haus. Die Gebühren-Reform bringt auch für sie unangenehme Veränderungen.

RF – das waren die Buchstaben auf dem Schwerbeschädigten-Ausweis, die bislang von der TV- und Rundfunkgebühr befreiten. Das galt für schwer hör- und sehgeschädigte Personen und für Menschen mit einem Gesamtbeschädigten-Grad von über 80 Prozent, der ihnen die ständige Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unmöglich macht. Aber auch für sie gilt ab dem 1. Januar 2013 eine Beitragspflicht. Ein Drittel der monatlichen TV-Gebühr von 17,98 Euro im Monat pro Haushalt, also 5,99 Euro, werden fällig! Ja, GEZ noch?

Um die Gebührenpflicht feststellen zu können, ist jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet, den Eintreibern umfassende Angaben zu machen – z. B. über Mitbewohner.

Die Gebühreneintreiber bekommen vollen Zugriff auf die Daten, die bei den Meldebehörden über Sie gespeichert sind.

Die Gebühreneintreiber dürfen – wie ein Geheimdienst – bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen Daten erheben – ohne dass der Betroffene davon etwas weiß. In ihren Karteien steht z. B., mit wem Sie zusammenleben, ob Sie Kinder haben, ob Sie ein Auto haben, ob Sie Wohneigentum haben, ob Sie eine Ferienwohnung nutzen, was die Nachbarn und Ihr Vermieter über Sie sagen.

Wer Auskünfte verweigert, muss mit Zwangsvollstreckungen rechnen. Auch Vermieter, Hausbesitzer und Hausverwaltungen werden in Haftung genommen.

Wer seine Gebühren nicht zahlt, wird mit Bußgeldern bestraft.

Die staatlichen Rundfunkanstalten dürfen die Daten unbeschränkt untereinander austauschen.

Die Gebührenbefreiung für rund 580.000 Behinderte entfällt. Blinde, sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen müssen künftig einen Betrag in Höhe eines Drittels der Gebühr zahlen. Hartz-IV-Empfänger brauchen nicht zu zahlen.

Damit das meistgehasste deutsche Kürzel GEZ (steht für Gebühreneinzugszentrale) verschwindet, haben sich die Erfinder auch einen neuen Namen ausgedacht. Die GEZ wird eine „von einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten“.

Experten gehen davon aus, dass die Einnahmen von ARD, ZDF und Co. (voriges Jahr 7,6 Mrd Euro) durch die Reform kräftig steigen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. September wollen die Regierungschefs der Länder die Reform endgültig verabschieden.

Nur wer zusätzlich bestimmte Sozialleistungen erhält oder taubblind ist, kann eine erneute Befreiung beantragen. Allerdings ist das erst ab Dezember möglich. Das Formular gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de

Die GEZ verspricht sich durch die Reform höhere Einnahmen und geringere Ausgaben, weil sich die Zahl der Kontrolleure auf der Suche nach Schwarzsehern verringert. Zahlen muss in Zukunft prinzipiell jeder, auch wenn er gar keinen Fernseher, kein Radio oder keinen Computer besitzt.

Das dürfen die GEZ-Fahnder:

1. Einen Blick durchs Fenster wagen - erlaubt! Oder sieht der Fahnder ein Fernsehgerät durch eine geöffnete Haustür, droht die Zwangsanmeldung.

2. Durchs Treppenhaus schleichen - erlaubt! Der GEZ-Fahnder darf auch Ihre Nachbarn fragen, ob Sie einen Fernseher haben. Wenn Sie Pech haben, weden Sie verraten von den bösen Nachbarn.

3. Ihre Wohnung betreten - nicht erlaubt! Erst wenn Sie es gestatten, darf ein GEZ-Mann in ihre Wohnung. Ansonsten muss er vor der Tür bleiben.

4. Er fragt Sie an der Haustür, ob Sie ein TV-Gerät haben - erlaubt. Ihre Pflicht ist es, wahrheitsgemäß zu antworten.

Trotzdem gilt: Nur wer sich selbst verraten hat oder überführt wurde und trotzdem nicht zahlen will, muss mit einer Anzeige rechnen.

5. Spionieren - erlaubt! Gängige Masche: Die Fahnder recherchieren solange, bis Sie wissen, welches Auto man fährt. Und fangen Sie dann beim Einsteigen ab: „Ist Ihr Autoradio angemeldet?“

6. Bargeld kassieren - absolut verboten! Die GEZ schickt immer eine Rechnung.

7. Peilwagen einsetzen, die die Abstrahlungen eingeschalteter Fernsehgeräte messen - stimmt nicht! Die GEZ setzt solche Wagen nicht ein.

8. Müll durchsuchen, um TV-Zeitschriften zu finden - erlaubt. Doch so weit gehen die Gebühren-Jäger normalerweise gar nicht.

9. Fernseher pfänden - erlaubt! Weigern Sie sich, die fälligen Gebühren zu zahlen, kann ihr Fernseher gepfändet werden. Das macht allerdings ein Gerichtsvollzieher und nicht der GEZ-Mann.

Quelle: Text/Kommentar von Dr. Mike Bohm (News4Press)

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