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Westfalen-Blatt zu der DNA-Panne im Fall Peggy

Archivmeldung vom 28.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Erinnern Sie sich noch an das Phantom von Heilbronn? Seit 2007 fanden Polizisten DNA-Spuren der unbekannten Frau an 40 Tatorten im In- und Ausland. 2009 kam heraus: Die DNA-Spuren stammten von einer Mitarbeiterin des Unternehmens, das jene Wattestäbchen herstellte, mit denen Polizisten DNA-Spuren an Tatorten nahmen. Die Polizei hat aus dem Fall gelernt, NRW verwendet nur noch sterile, DNA-freie Wattestäbchen. Das alleine reicht aber nicht.

Nach Auskunft des Landeskriminalamts gibt es keine Vorschrift, wie Spurensicherer mit ihrem Werkzeug umzugehen, wie sie es zu reinigen haben. Gut möglich also, dass an einem Metermaß, das am Wohnmobil des NSU-Trios benutzt wurde, eine Spur des Terroristen Uwe Böhnhardt haften blieb und an den Fundort von Peggys Leiche getragen wurde, wo das Maß ebenfalls benutzt worden sein soll.

In diesem Fall ist kein Schaden entstanden. In einem anderen Fall aber könnte ein Unschuldiger verurteilt werden, weil seine DNA am Tatort war. Deshalb: Solange nicht jeder Polizist die »DNA-Hygiene« beherrscht, sollten Gerichte diese Spuren nicht mehr als unumstößliche Indizien werten.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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