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Westfalen-Blatt zu dem Thema »Hass« im Netz

Archivmeldung vom 27.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Internet-Riese Facebook tut in Deutschland immer noch nicht genug, um strafbare Texte so schnell wie möglich zu löschen. Der US-Konzern ist auf Hinweise von Einzelpersonen oder Institutionen angewiesen - und reagiert bei Stiftungen oder ähnlichen Einrichtungen schneller als bei Otto Normalnutzer. Das ist genau so zu kritisieren wie die Tatsache, dass Algorithmen falsche Entscheidungen treffen und Zensur ausüben. Das bedroht die Meinungsfreiheit ebenso wie die von Facebook an Dienstleister delegierte Löschung von »Hass«-Kommentaren.

Wer definiert eigentlich, was »Hass« ist? Es gibt Straftatbestände wie Beleidigung und Volksverhetzung (»Gaskammern wieder öffnen«). Juristen können beurteilen, ob dies auf Postings in Internetforen zutrifft. Aber es ist stark zu bezweifeln, dass auch Mitarbeiter der von Facebook beauftragten Dienstleister das juristisch einschätzen können.

So bleiben der Eindruck und der Verdacht, dass Kritik an der Flüchtlingspolitik pauschal als »Hass« eingestuft wird. Hier muss transparent klar gemacht werden, wie »Hass« definiert werden soll. Denn es geht um nicht weniger als ein Grundrecht.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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