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Ärger mit den versteckten Gepäcktransportkosten

Archivmeldung vom 20.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Flüge lassen sich normalerweise bequem im Internet buchen, doch die Zeiten, in denen mit dem Preis für das Flugticket alle Kosten beglichen waren, sind mittlerweile vorbei. Zusatzkosten wie beispielsweise die Gepäcktransportkosten, ein reservierter Sitzplatz, eine Bordmahlzeit oder ein Kopfhörer für die Bordunterhaltung können ein vermeintliches Schnäppchen schnell zu einer teuren Angelegenheit werden lassen.

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Worauf Kunden heutzutage bei einer Buchung besonders achten müssen, erklärt Thomas Meyer, Geschäftsführer der Check24 Vergleichsportal Flüge GmbH, im Interview mit der GoEuro Corp, dem Anbieter einer Reisesuchmaschine, die sämtliche Transportmöglichkeiten vergleicht und kombiniert .

Von den Tricks der Billigfluggesellschaften bei der Werbung für besonders günstige Flugpreise hat nahezu jeder schon aus den Medien gehört. Dass hierbei die Kosten für den Flug nicht gedeckt werden können und daher von den Anbietern irgendwie anders - wie etwa über zusätzliche Gebühren - hereingeholt werden müssen, sollte jedem klar sein. In den letzten Jahren ist die Kulanz bei der Gepäckbeförderung jedoch leider bei nahezu allen Fluggesellschaften massiv zurückgegangen. So kommt es durchaus vor, dass die Gepäckstücke mehr kosten als der eigentliche Flug.
In Spanien sind Zusatzkosten für Gepäck bisher noch untersagt. Die Airline Vueling, die von einer Kundin aufgrund der berechneten 40 Euro verklagt wurde, wandte sich gegen diese Regelung. Ein Gutachten des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das diesbezüglich Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurde, gibt der Fluggesellschaft recht, indem es zu dem Schluss kommt, dass diese Art der Preisgestaltung in der EU nicht verboten werden sollte. Die Unternehmen hätten selbst das Recht zu entscheiden, ob sie die Gepäckkosten in den Ticket-Grundpreis einrechnen oder aber eine Zusatzgebühr verlangen. Lediglich das Handgepäck müsse kostenlos sein. Die Begründung hierfür ist, dass im Gegensatz zu den aufgegebenen Gepäckstücken für das Handgepäck keine Kosten für die Aufgabe und Lagerung entstehen. Zudem gehöre die Möglichkeit persönliche Gegenstände mitführen zu können zur Würde des Menschen.

Zu diesem Thema führte jetzt GoEuro ein Interview mit Thomas Meyer, Geschäftsführer der Check24 Vergleichsportal Flüge GmbH. Darin sagte Meyer unter anderem, dass der im Vergleich beworbene Preis auch tatsächlich buchbar sein soll und nicht durch Tricks irgendwelche ungewollten Leistungen hinzukommen. „Wichtig ist auch, dass die verschiedenen Gebühren in den Preis inkludiert oder zum besseren Vergleich zumindest mitberechnet werden. Ich würde außerdem empfehlen, Flüge nur bei einer neutralen Plattform zu suchen und zu buchen. Fluggesellschaften offerieren in der Regel nur ihr eigenes Angebot bzw. das ihrer Partner und das zu Normalpreisen“, so Meyer weiter.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Erlebnis, das vor wenigen Tagen ein Bekannter eines ExtremNews Redakteurs hatte. Er durfte bei British Airways neben einem Gepäckstück bis zu 23 kg, noch zwei Stücke Handgepäck gleicher Gewichtsklasse ohne Zusatzkosten mitnehmen.

Die Erfahrungen zeigen, dass es nur hilft, damit man beim scheinbar günstigen Flugpreis am Ende keine böse Überraschung erlebt, sich ausreichend und umfangreich zu informieren, wie sich der Flugpreis zusammensetzt und wie viel für das Gepäck zu bezahlen ist.

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