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Justizministerium: Kein Risiko für Reisebüros durch neue EU-Richtlinie

Archivmeldung vom 21.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gerd Billen
Gerd Billen

Foto: Heinrich Böll Stiftung
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherministerium, Gerd Billen (Grüne), erwartet mit den anstehenden Änderungen reiserechtlicher Vorschriften keine größeren Nachteile für Reisebüros. "Ich glaube nicht, dass durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie für Reisebüros ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko entsteht", sagte Billen dem "Handelsblatt".

"Reisebüros leiden eher unter den Veränderungen am Markt, wenn beispielsweise Verbraucher Reisebuchungen verstärkt im Internet vornehmen." Der Deutsche Reise-Verband (DRV) hatte hingegen mit Hinweis auf einen Referentenentwurf aus dem Ministerium kritisiert, dass die neuen Regeln für viele Reisebüros "existenzbedrohend" seien, weil sie in die so genannte Veranstalterhaftung geraten könnten.

Demnach gelten Reisebüros künftig faktisch als Pauschalreiseveranstalter, sobald sie einem Kunden mehrere Einzelleistungen zu einer Reise zusammenstellen. "Die so genannten verbundenen Reiseleistungen sind rechtlich ein kniffliger Punkt", räumte Billen zwar ein. Änderungen am Referentenentwurf schloss er jedoch aus. "Ich bin aber zuversichtlich, dass sich die Reisebüros in Deutschland gut auf die Anforderungen der Richtlinie und das neue Recht einstellen werden", sagte er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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