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Unzulässige Beleihungswertermittlungsgebühr - Kassieren Banken unrechtmäßig Bauherren und Immobilienkäufer ab?

Archivmeldung vom 05.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein – inzwischen rechtskräftiges- aktuelles Urteil des Landgericht Stuttgart vom 18.05.2007 (Az.: 90 O 9/07) entzieht den Banken die Grundlage für bestimmte Bankgebühren.

Mit Selbstverständlichkeit wird von Banken bei der Finanzierung eines Bauvorhabens oder dem Erwerb einer Immobilie eine Gebühr für die Beleihungswertermittlung berechnet. Zur Rechtfertigung dieser Gebühr ziehen sich die Banken, sofern ein Kreditnehmer nachfragt, zumeist auf die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück. Zudem, so die Kreditinstitute, geschehe die Ermittlung des Beleihungswertes im Interesse des Kunden

Diese Argumentation der Banken und hierzu verwendete Klauseln in den AGB erklärte das Landge-richt Stuttgart in seiner Entscheidung gegen die Bausparkasse Wüstenrot nunmehr für unwirksam. Wertermittlungsgebühren sind, so das Landgericht, grundsätzlich nicht vom Bankkunden zu tragen, da sie allein auf dem Sicherungsinteresse des Kreditinstitutes beruhen.

Rechtsanwältin Karine Guilleaume, Partnerin der Anlegerschutzkanzlei Jakobs I Guilleaume in Senden/Münster und Absolventin des Fachanwaltslehrganges Bank und Kapitalmarktrecht weist darauf hin, dass dieses Urteil nicht nur die Kreditvergabe von Bausparkassen betrifft sondern allgemeine Wirkung für alle Kreditinstitute und deren Bepreisung entfaltet.

Auch die folgenden Entgelte sind bereits vom Bundesgerichtshof oder den Instanzgerichten als unzulässig erklärt werden:

  • Entgelt für die Ausfertigung einer Löschungsbewilligung bei Hypotheken und Grundschulden
  • Sogenannte Treuhandgebühren bei Löschungsbewilligungen / Ablösung von Baufinanzierungen
  • Kosten für Sicherheitenübertragung an anderes Kreditinstitut
  • Kosten für Kontoauszüge bei Baudarlehen (insbes. auch bei Bausparkassen
  • Entgelte für Kredit- oder sonstige Vertragsangebote, wenn kein Vertragsabschluss erfolgte);

Betroffenen Bankkunden wird daher geraten, ihr Geld zurückzufordern oder bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Forderung der Bank ihre Angelegenheit bei einem auf Bank- und Kapitalmarkt-recht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Quelle: Jakobs | Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft

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