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Die Totengräber-Karriere des gefeuerten BAC-Chefs Oliver Schulz

Archivmeldung vom 10.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GoMoPa.net
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Zwei Jahre lang stand der wortgewandte Oliver Schulz (41) an der Spitze des deutsch-amerikanischen Emissionshauses Berlin Atlantic (BAC) aus Berlin Tiergarten und verantwortete das Funkmastgeschäft in den USA. Ende 2010 wurde er fristlos gefeuert, weil er parallel zu seinem Arbeitgeber eine eigene Konkurrenz-Mobilfunkmast-Firma - Sworn - gründete und mit ihr eine feindliche Übernahme der InfraTrust-Immobilienfonds der BAC vorbereitet haben soll, die aber von BAC-Gesellschaftern erfolgreich abgewehrt werden konnte (der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete).

Bild: GoMoPa.net
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Dennoch gebe Schulz nicht auf und fordere immer wieder Fondsgesellschafter auf, sie mögen das BAC-Management austauschen und auf ihn und seine beiden Firmen Sworn Wireless LLC (Atlanta) und Sworn Capital GmbH (Berlin) setzen. Und das, obwohl die Firmen nur auf dem Papier existieren sollen: Die Firmensitze seien Privatadressen. Die Mobilfunktürme im Sworn-Portfolio seien nur geliehen und würden einem ehemaligen Zulieferer der BAC gehören. Dieses Leihportfolio sei noch dazu mit BAC-Geldern gesichert worden.

Und es kommt noch dicker: Mit solchen "Modellen" hat Schulz Erfahrung, wie GoMoPa.net herausfand.

Schulz hatte sich im Jahre 2008 der BAC als erfolgreicher Manager empfohlen. Mit einer glänzenden Vita, wie man sie auch heute auf der Homepage seiner neuen Firmen-Gruppe findet. Da schreibt Schulz beispielsweise über sich: "2006 wechselte er zur IDEAL Gruppe als Vorstandsmitglied. Oliver Schulz hat in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn für 1.200 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von rund 80 Millionen Euro Verantwortung getragen."

Nun, den Vorstandsposten, von dem Schulz in seiner Vita spricht, hatte Schulz beim Bestattungsunternehmen Ahorn AG (ehemals Ahorn-Grieneisen) aus Berlin Charlottenburg inne. Die Ahorn AG war eine hundertprozentige Tochter der IDEAL Versicherung, einem auf Seniorenbedürfnisse ausgerichteten Versicherer aus Berlin. Im April 2005 gab die IDEAL bekannt, dass sie 45 Prozent an der Ahorn-Grieneisen AG bis 2007 an die Börse bringen wolle. Die geplanten Erlöse in Höhe von 80 bis 120 Millionen Euro seien für den Aufbau von Pflegeheimen vorgesehen, welche das Profil der IDEAL als Senioren-Spezialist ergänzen sollen. Anfang 2008 gab das Unternehmen jedoch bekannt, dass die Börseneinführung aufgrund des schwierigen Marktumfeldes auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werde.

So die offiziell bekannte Version. Doch was sich hinter den Kulissen unter der Verantwortung von Schulz abgespielt haben soll, schildert ein Informant gegenüber GoMoPa.net so:

Die Konkurrenz von Billig-Wettbewerbern (600 Euro für eine Billigbestattung statt 2.500 Euro bei Ahorn) habe dem etablierten Unternehmen in den Jahren 2006 und 2007 schwer zu schaffen gemacht. Schulz habe der Ahorn AG als CEO (250.000 Euro Jahres-Grundgehalt plus 100.000 Euro Bonus plus Dienstwagen) eine aggressive und bisweilen pietätlose Marketingstrategie verordnet. Die Beschäftigten, die Branche und sogar der eigene Aufsichtsrat hätten rebelliert.

Beispielsweise habe Schulz folgendes Projekt realisiert, wie der Tagesspiegel im Januar 2008 schrieb: "Mit einigen Kliniken in Berlin hat Ahorn Kooperationsverträge geschlossen. Diese regeln, dass verstorbene Patienten von Ahorn abgeholt werden, wenn die Krankenhäuser keine Kapazitäten haben, die Leichen zu lagern. In der Branche haben diese Verträge für Verärgerung gesorgt. Der Verband und die Innung prüfen derzeit rechtliche Schritte."

Und auch bei der Ahorn AG habe Schulz im Hintergrund an einem Übernahmeplan mit dem britischen Finanzinvestor 3i Group PLC gebastelt. Und auch dort kamen die Gremien des Bestatters ihrem Manager Schulz in letzter Minute zuvor. Am 15. Januar 2008 wurde er fristlos vom Aufsichtsrat vor die Tür gesetzt. Leider habe das Unternehmen über die Umstände nach außen hin geschwiegen wie ein Grab. So habe Schulz seinem neuen Arbeitgeber eine glanzvolle Vita präsentieren können.

Sein alter Weggefährte Wilm-Peter Post tauchte später auch bei der BAC auf. Heute ist er Marketing-Manager bei Sworn. Dort stellt er sich potentiellen Anlegern mit folgender Referenz vor. Wilm-Peter Post leitete "das Corporate Development und Product Management in einem Beteiligungsunternehmen der IDEAL Gruppe in Berlin."

GoMoPa.net wollte von Oliver Schulz wissen: Stimmt es, dass Sie Vorstand bei der Ahorn AG waren und in dieser Zeit ein Börsengang des Unternehmens scheiterte? Ist es richtig, dass Sie auch bei diesem Unternehmen kurzerhand vor die Tür gesetzt wurden? Wie waren die Umstände aus Ihrer Sicht?

Statt zu antworten, lud Oliver Schulz den anfragenden GoMoPa.net-Reporter zu einem Vier-Augen-Gespräch (allerdings nur über journalistische Grundsatzfragen, ob man "aufgrund der aktuell juristischen Auseinandersetzungen" überhaupt etwas veröffentlichen sollte) in seine Villa in der Beuckestraße 4 nach Berliner Zehlendorf ein. Mit dem Hinweis: "Lassen Sie sich bitte durch die Detektive vor meinem Haus nicht irritieren." Als GoMoPa.net das Treffen in der Privatvilla ablehnte und weiter auf die Beantwortung der Fragen drängte, brach Schulz die Konversation ab.

Doch das Verwirrspiel des Oliver Schulz geht weiter:

Allerdings stellte Oliver Schulz am 3. August 2011 in einer Presseerklärung nun einen Widerruf (Retraction Notice) infrage, den er am 26. Januar 2011 vor einem US-Gericht abgegeben hatte und in dem er seine wenige Tage zuvor erhobenen Anschuldigungen gegen seinen Arbeitgeber BAC (Vorwurf eines Schneeballsystems) unter Eid zurücknahm und sich für die gemachten Falschaussagen entschuldigte.

Schulz erklärte nun am 3. August diesen Jahres: "Hätte ich damals meinen heutigen Kenntnisstand über die BAC gehabt, hätte ich die Erklärung (Schulz meint den Widerruf seiner Anschuldigung - Anmerkung der Redaktion) niemals abgegeben", stellte Schulz klar und betonte: "Insbesondere hat meine Erklärung (der Widerruf - Anmerkung der Redaktion) keinerlei entlastende Wirkung für die Verantwortlichen der BAC. Ich stehe weiterhin zu meinen Aussagen und hoffe auf Aufklärung der Geschehnisse zugunsten geschädigter Anleger und Vertriebspartner."

Mit dieser Argumentation wandte sich Oliver Schulz auch an den luxemburgischen Prozessfinanzierer INTRACT GmbH mit deutscher Niederlassung in Deutschland. Die INTRACT habe daraufhin über BAC-Vermittler Anleger für sich akquirieren wollen. Dabei will die INTRACT allerdings nicht Hand in Hand mit Oliver Schulz zusammengearbeitet haben, um möglicherweise BAC-Anleger zur Sworn-Gruppe von Schulz hinüberzuführen.

Die INTRACT GmbH ließ GoMoPa.net wissen, dass zwischen Schulz und ihr keinerlei geschäftliche Zusammenarbeit bestehe. Die INTRACT bestreitet gegenüber GoMoPa.net mit Nachdruck, dass die INTRACT zusammen mit Schulz den BAC-Vermittlern für jeden überführten BAC-Anleger 15 Prozent versprochen hätte, wie aus Vermittlerkreisen zu hören war.

Für die Verbreitung von Aussagen des Oliver Schulz, die er längst vor Gericht widersprochen hatte, kassierte die INTRACT vom Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung, dieses zu unterlassen (Aktenzeichen: 3 0 150/11).

Allerdings bestreitet die INTRACT nun, dass Schulz seine Aussagen umfänglich widerrufen hat. Der Widerruf sei nur eingeschränkt und beziehe sich nur auf Paragraphen 8 bis 38 seiner Anschuldigungs-Erklärung vom 03. Januar 2011.

Marco Karger, Geschäftsführer der INTRACT GmbH in Wiesbaden, schrieb der BAC am 1. August 2011:

In einem persönlichen Gespräch erklärte Herr Schulz wörtlich der INTRACT gegenüber:

  • Die Retraction Notice Schulz vom 26. Januar 2011 wurde vor dem Hintergrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Herrn Schulz und der BAC abgegeben.
  • Herr Schulz hat der INTRACT mitgeteilt, dass er die Retraction Notice vom 26. Januar 2011 auf Grund seiner heutigen Kenntnisse niemals abgegeben hätte.
  • Die Retraction Notice vom 26. Januar 2011 wird von der BAC falsch interpretiert. So hat Herr Schulz seine Erklärungen vom 03. Januar 2011 nicht vollumfänglich widerrufen, wie es BAC versucht darzustellen, sondern nur einzelne Punkte, die sich so wie erklärt nicht nachweisen lassen und sich unter anderem in den §8 bis §38 der Erklärung vom 03. Januar 2011 befinden.
  • Die Retraction Notice wurde von den Anwälten der BAC vorformuliert mit dem Ziel der schnellen Verfahrensbeendigung in den USA. Hintergrund war, die vom US-Gericht arrestierten Anlegergelder der InfraTrust Fonds schnell wieder frei zu bekommen. Die nur für diesen Zweck vorformulierte Erklärung wird von der BAC nunmehr in einem völlig anderem Zusammenhang benutzt, was zu einem treuwidrigem Verhalten führt.
  • Herr Schulz steht der INTRACT auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung jederzeit als Zeuge zur Verfügung.

Die BAC weist das zurück.

Aus dem Umfeld der BAC-Gruppe war zu vernehmen, dass Oliver Schulz nicht etwa nur einen Teil seiner Erklärungen zurückgenommen habe, wie er es glauben machen wolle. In dem Widerruf von Schulz werde hervorgehoben, dass gewisse Behauptungen unter anderem in den Paragraphen 8 bis 38 seiner Erklärung enthalten seien. Und sein Widerruf sei gerade nicht "eingeschränkt" gewesen, sondern bezog sich auf alle Paragraphen 8 bis 38! Die Paragraphen 1 bis 7 seiner Erklärung betrafen nur Personen- und Firmendaten, die nötig sind, bevor man eine Erklärung abgibt. Diese Daten in den Widerruf einzubeziehen, hätte keinen Sinn ergeben.

Widerrufen und entschuldigt habe er sich somit hinsichtlich aller von ihm abgegebenen Erklärungen. Diese hat er sogar – unter Eid - komplett zurückgenommen und sich dafür schriftlich gegenüber dem US-Bundesrichter entschuldigt (siehe seine Rücknahmeerklärung, Ausriss). Nach seiner eigenen Logik müsste Schulz also mindestens einmal falsche Behauptungen aufgestellt haben. Und tut dies mit seiner "Presseerklärung" vom 3. August 2011 nun ein weiteres Mal? Daraus soll einer schlau werden.

Gerade wegen der vollständigen Rücknahme aller Behauptungen durch Schulz wurde schließlich die einstweilige Verfügung durch das Landgericht Wiesbaden gegen die INTRACT GmbH erlassen.

Bei der BAC fragt man sich, ob die INTRACT überhaupt lesen würde, was diese öffentlich behauptet und verbreitet?

Nach Auffassung der BAC versuche Schulz verzweifelt, seinen doppelten Rückwärtssalto mit einer weiteren Behauptungsverpackung zu verkaufen, die sich wie immer bei ihm auf den ersten Blick gut lese, nur dann schnell mangels Tatsachen und Beweisen in sich zusammenfallen würde.

Die BAC schlage der INTRACT nun vor, dass die INTRACT gegen die empfangene einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen möge und "sich damit von dem Feld der substanzlosen Behauptungen auf das Feld der gerichtsfesten Tatsachen" begeben solle. Danach würde man weitersehen.

Von der Sworn-Gruppe der Ex-BAC-Manager Oliver Schulz, Dan Ryan und Wilm-Peter Post gibt es diesbezüglich keine Nachrichten.

Weitere interessante Informationen lesen registrierte GoMoPa-Mitglieder hier.

Quelle: Goldman Morgenstern & Partners Llc (GoMoPa) / Siegfried Siewert

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