Lehmann Brothers - Zahlreiche Anleger von möglichem Totalverlust betroffen
Vielfach wird berichtet, im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung habe die Sicherheit des angelegten Kapitals im Vordergrund gestanden, so Resch.
Die Kapitalanlage wurde in den allermeisten Fällen über einen Bankberater abgeschlossen, der zuvor auch ein Beratungsgespräch geführt hatte und dann die Lehman-Brothers-Zertifikate empfahl.
Laut Rechtsanwalt Manfred Resch sind für eine Haftung der Beteiligten zwei Ansatzpunkte für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches zu sehen: Zum Einen handele es sich bei den in den meisten Fällen verkauften Produkten gerade nicht um Schatzanweisungen, sondern um vergleichsweise komplexe Zertifikate, die als Basis zumeist einen Indexwert ausweisen. „Hier stellt sich die Frage, ob diese Produkte jeweils dem Bedürfnis der zeichnenden Anleger entsprachen“, so Resch. Zum Anderen frage es sich, ob in diesen Fällen darauf hingewiesen werden musste, dass im Zweifel ein Totalausfallrisiko besteht. Zumindest Anlagen in Zertifikaten seien nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert und damit im Falle einer Insolvenz von einem solchen Risiko bedroht.
Einen weiteren Ansatz für eine Beratungshaftung sieht Rechtsanwalt Manfred Resch in der zeitlichen Komponente. „Während Lehman Brothers im Frühjahr 2007 noch als erste Adresse und sicher angesehen werden durfte, wird dies im Falle einer Anlageberatung im Jahre 2008 anders zu beurteilen sein. Hier hätte vor den möglichen Gefahren einer Insolvenz vor Erwerb jedenfalls gewarnt werden müssen“, erklärte Rechtsanwalt Resch.
Geschädigte Anleger sollten sich juristisch beraten lassen, um die Möglichkeiten einer Beraterhaftung auszuloten. Durch die Kanzlei Resch Rechtsanwälte werden derzeit auch mögliche Prospekthaftungsansprüche und solche nach US-amerikanischem Recht geprüft.
Quelle: Resch Rechtsanwälte
