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Martin Richard Kristek CEO von Care-Energy und das Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur

Archivmeldung vom 20.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vorsicht gefährlich - zumindest für die Energiebranche. Bild: "obs/mk-group Holding GmbH/Care-Energy"
Vorsicht gefährlich - zumindest für die Energiebranche. Bild: "obs/mk-group Holding GmbH/Care-Energy"

Martin Richard Kristek hat am Freitag durch die Rücknahme des Einspruches das groß angelegte Bußgeldverfahren (6 Verhandlungstage) vor dem OLG Düsseldorf platzen lassen. Weshalb der Geschäftsmann dies tat, kann man in der nun veröffentlichten Eingabe an das Gericht lesen. "Der Vorgang bei der Bundesnetzagentur, ist mehr als zwielichtig einzustufen", so Martin Richard Kristek im knappen Kommentar.

Doch was ist die Aufgabe der Bundesnetzagentur? Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).

Energieregulierung bedeutet die Überwachung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen ("Netzbetreiber") durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten ("Netznutzern") zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Da es für ein Netzgebiet immer nur einen Netzbetreiber gibt, könnte dieser seine Monopolstellung ausnutzen, um ausgewählte Netznutzer zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Daher müssen die Regulierungsbehörden sicherstellen, dass Zugang und Nutzung des Energieversorgungsnetzes für alle Netznutzer fair gestaltet ist.

Ziel der Energieregulierung ist die Schaffung von Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf den Märkten für Energieerzeugung, Energiehandel und Energielieferungen. Die Bundesnetzagentur leistet hierzu einen zentralen Beitrag unter anderem durch

- die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas - die Verhinderung bzw. Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher, - die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen, und - die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke.

Weshalb sich diese "Regulierungsbehörde" jedoch in die Angelegneheiten eines Energiedienstleisters gemäß Energiedienstleistungsgesetz einmischt, welcher klar und konkret umrissen die folgende Aufgaben erfüllt und darüber auch eine Gewerbeberechtigung inne hat, erschließt sich nicht.

Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co.KG ist ein Dienstleister gemäß DIN EN 15221-t als auch DIN 8930 Teil 5 und im Anbieterverzeichnis für Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits oder Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Anbieterliste eingetragen.

Zur Energiedienstleistung zählt auch, den für den Kunden passenden, aber auch unter ökologischen und sozialvertantwortlichen Gesichtspunkten treffenden Anbieter von Strom, Gas, Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets zu empfehlen.

Das Kommentar des Geschäftsführers und Eigentümers von Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co.KG läßt jedoch tief blicken: "Sollte es noch einmal gewagt werden, meinen eingerichteten Gewerbebetrieb zu schaden, schädigen oder in Misskredit zu bringen, der hat mit einer entsprechenden rechtlichen Konsequenz zu rechnen, denn ich habe Arbeitsplätze zu sichern und mehr als 410.000 Kunden dabei zu unterstützen, sich gegen Energieoligopole zur Wehr zu setzen. Das ist mein Job und dem komme ich nach".

Dass Kristek dabei keine leeren Worte tätigt, liegt dabei auf der Hand, denn kaum diese Aussage getätigt, lag eine schädigende Aussage der Bundesnetzagentur auf dem Tisch und als Antwort dazu gab Kristek die sofortige Klageerhebung gegen eben diese in Auftrag.

Es scheint so, als ob nun Care-Energy statt auf Verteidigung in die Angriffsposition rückt und das steht dem Unternehmen mit dem Ansinnen die Energiewende voranzutreiben gut.

Quelle: mk-group Holding GmbH (ots)

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