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Noch kein Urteil im Prozess um Unilevers Cholesterinsenker Becel pro.activ - foodwatch fordert Verkaufsstopp für umstrittene Margarine

Archivmeldung vom 28.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Becel pro.activ Bild: foodwatch e.V.
Becel pro.activ Bild: foodwatch e.V.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat heute noch kein Urteil im Berufungsprozess um die cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ gefällt (Az 7 U 7/13). Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte dem Hersteller Unilever vorgeworfen, die bekannten Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen seines Produkts zu verschleiern und daher Klage gegen den Konzern eingereicht. Als Termin für die Urteilsverkündigung benannte das Gericht den 1. September 2015 (10.00 Uhr).

Fakt ist: Unilever kann weder den gesundheitlichen Nutzen noch die Sicherheit von Becel pro.activ belegen. Eine Reihe von Studien legt vielmehr nahe, dass die in hoher Konzentration der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Dennoch hatte Unilever unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers im Jahr 2011 behauptet, dass es bei Becel pro.activ "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe - eine Aussage, die nach Auffassung von foodwatch nachweislich falsch ist. Die Klage der Verbraucherorganisation zielt darauf ab, die Weiterverbreitung dieser Aussage zu verhindern.

Der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg betonte am Dienstag, dass die Aussage "in einer Werbeanzeige schon eine gefährliche Sache" wäre - in einer Pressemitteilung jedoch eine zulässige Meinungsäußerung sein könnte. In der mündlichen Verhandlung ging es nicht um die Sicherheit des Produkts. Im Zentrum stand die Frage, ob es sich bei dem Zitat um eine reine Meinungsäußerung handelt oder um eine Tatsachenbehauptung, noch dazu eine EU-weit genehmigungspflichtige gesundheitsbezogene Werbeaussage. Dies ist keineswegs eine bloße juristische Spitzfindigkeit: Während eine Tatsachenbehauptung nur dann zulässig ist, wenn sie wahr ist, darf eine Meinung auch unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die Aussage als Meinung eingestuft und die Klage von foodwatch am 14. Dezember 2012 daher abgewiesen, ohne jedoch Unilevers Behauptung einem Faktencheck zu unterziehen (Az 324 O 64/12).

Das Oberlandesgericht legte sich Dienstag nicht endgültig fest, zeigte jedoch eine Tendenz, der Vorinstanz zu folgen. Dann dürfte Unilever weiterhin falsche Aussagen über die Sicherheit von Becel pro.activ verbreiten, weil diese als "Meinungsäußerung" nicht belegt werden müssten. foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga befürchtet für den Fall eines solchen Urteils, dass das Unilever-Prinzip Schule machen könnte: "Die Verbraucher können sich offenbar nicht darauf verlassen, dass ein Wissenschaftler im Dienste eines Konzerns bei Aussagen über die Sicherheit eines hoch umstrittenen Produktes auch die Wahrheit sagen muss - das ist fatal. Ein Unternehmen darf nicht nur der 'Meinung' sein, dass sein Produkt sicher ist - es muss dies auch mit Fakten belegen können. Für die Verbraucher ist es schließlich egal, ob gesundheitsrelevante Aussagen auf Werbeplakaten oder in der Presse verbreitet werden." Weil ein Beleg für die Sicherheit von Becel pro.activ bis heute fehlt, forderte foodwatch Unilever auf, die Margarine vom Markt zu nehmen. Bei dem Produkt handele es sich um ein Quasi-Medikament - Unilever solle dafür eine Zulassung als Medikament beantragen, falls die erforderlichen Studien eines Tages Sicherheit und Nutzen belegen können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte 2008 betont, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem "ausdrücklich vermieden werden sollte" und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES wies zudem erst 2014 auf den fehlenden Beleg für einen gesundheitlichen Nutzen hin: Es gebe keinen Beweis, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen Herzkrankheiten vorbeugten.

LINK: Informationen zu Becel pro.activ: http://tinyurl.com/becelproactiv

  • Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von Becel pro.activ: http://tinyurl.com/studien-pflanzensterine
  • Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess: http://tinyurl.com/faq-becelproactiv
  • Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever: http://tinyurl.com/becel-chronologie

Unilever bleibt siegessicher

Unilever bleibt im Verfahren gegen die sogenannte Verbraucherorganisation Foodwatch siegessicher. Heute fand vor der Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg eine mündliche Verhandlung statt. Ein Urteil wird das Gericht voraussichtlich am 01. September 2015 verkünden. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die Klage von Foodwatch gegen Unilever klar abgewiesen. Demnach darf das Unternehmen auch in Zukunft die Aussage des renommierten Wissenschaftlers auf dem Gebiet der Fettstoffwechselstörungen, Prof. Klör, nutzen. Dies wollte Foodwatch Unilever untersagen und ist damit gescheitert. Während der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Oberlandesgericht Hamburg angedeutet, dass es in seinem Urteil dieser Argumentation folgen wird.

Becel pro.activ als sicher bewertet

Prof. Klör hatte in einem Statement festgestellt, dass aus wissenschaftlicher Sicht für den Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte keine Hinweise auf Nebenwirkungen vorliegen. Pflanzensterin-angereicherte Produkte wie Becel pro.activ sind ein gutes Konzept, um den Cholesterinspiegel zu senken und so einen Betrag zu leisten, einen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren.

Erhöhtes Cholesterin ist Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Wie wichtig das Thema Cholesterin ist, zeigen Daten aus dem Bundesgesundheitsbericht des Robert Koch Instituts von 2013. Demnach haben mehr als 70 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 45 Jahren einen Cholesterinspiegel über 190 mg/dl, also einen überhöhten Cholesterinspiegel. Dieser gilt als ein wesentlicher Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Todesursache Nummer 1 in Deutschland. So sind im vergangenen Jahr 40 Prozent der Todesfälle in Deutschland auf ein Herz-Kreislauf-Leiden zurückzuführen. Pro Jahr bekommen 280.000 Deutsche einen Herzinfarkt, etwa 52.000 erliegen dessen Folgen.

Diese Fakten hat Foodwatch im Rahmen einer Kampagne, die wie gewohnt auf eine Skandalisierung der Lebensmittelbranche, Schlagzeilen und eine öffentlichkeitswirksame Werbung für den Verein zielt, vollkommen ignoriert.

Zu Becel pro.activ

Becel pro.activ Produkte sind ideal für Menschen, die ihren überhöhten Cholesterinwert aktiv senken möchten. Die Produkte enthalten besonders viele zugesetzte, natürliche Pflanzenstoffe - sogenannte Pflanzensterine. Diese Pflanzensterine können bei einer Aufnahme von ca. 2g den Cholesterinspiegel nachweislich in nur 2-3 Wochen um 7 bis 10 Prozent senken. Um Becel pro.activ auf den Markt zu bringen, war eine Zulassung nach der EU Novel Foods Verordnung erforderlich. Becel pro.activ war das erste Lebensmittel, das nach dem aufwendigen Verfahren, welches eine ausführliche Prüfung der Sicherheitsstudien beinhaltet, zugelassen wurde. Darüber hinaus haben die Europäische Behörde f / ür Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie andere Behörden weltweit die Sicherheit von Pflanzensterinen anhand der vorliegenden Studien beurteilt und deren Verzehr als sicher bewertet, z. B. die FDA in den USA.

Quelle: foodwatch e.V. / Unilever Deutschland  (ots)

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