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Zyprische Gruppe reicht in Den Haag historische Klage bezüglich Kriegsverbrechen der Türkei bei der Besetzung Nordzyperns ein

Archivmeldung vom 14.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes und von Eurojust in Den Haag
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes und von Eurojust in Den Haag

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine Koalition von Zyprioten, darunter ein Mitglied des Europaparlaments, haben heute beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Klage gegen Beamte der türkischen Regierung eingereicht. Die Kläger beantragen beim Ankläger des IStGH die Eröffnung eines Verfahrens bezüglich der fortlaufenden türkischen Gesetzesverletzungen auf dem Gebiet der Republik Zypern und speziell bezüglich des weiteren Wachstums türkischer Siedlungen im besetzten Gebiet. Die türkische Besetzung stellt eine der unverfrorensten Siedlungsbewegungen moderner Zeiten dar. Die Kolonisten aus dem türkischen Festland stellen jetzt nahezu die halbe Bevölkerung des besetzten Gebietes.

Die Klageschrift wird durch Kostas Mavrides eingereicht, zypriotisches Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied von Zyprioten gegen türkische Kriegsverbrechen (CATWR) einem Verband, der hauptsächlich aus Zyprioten und Flüchtlingen der türkischen Besetzung der Republik Zypern besteht.

Das Shurat HaDin Law Center hat bei Recherche und Entwurf der Klageschrift assistiert.

Dieses zuvor noch nicht da gewesene Verlangen nach einer Untersuchung von Kriegsverbrechen strebt danach, die Straflosigkeit zu beenden, welche die Türkei für ihre kriminellen Unternehmungen seit Besetzung der Inselrepublik am 20. Juli 1974 genossen hat. Die türkische Siedlungsaktivität im Norden Zyperns ist gut dokumentiert und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Vereinten Nationen zur Kenntnis genommen. Trotzdem und trotz der Besetzung eines Mitgliedslandes der EU konnten die Türkei und ihre Führung alle rechtlichen Konsequenzen ihrer Kriegsverbrechen vermeiden.

Eine Untersuchung durch den Ankläger des Gerichts wäre der erste Versuch, das scharfe Licht der internationalen Kriminaljustiz auf die türkische Besetzung zu werfen. Die Klage zeigt, dass die Türkei sich in flagranter und systematischer Verletzung von Art. 8(2)(b)(viii) der Statuten des Gerichts befindet, welcher Besatzungsmächten verbietet, ihre Zivilisten direkt oder indirekt in das besetzte Gebiet zu transferieren. Die Türkei hat seit der Besetzung kontinuierlich Türken aus ländlichen Gebieten des Festlandes zur Besiedlung des besetzten Gebietes rekrutiert, ermutigt und transportiert. Die demografische Größenordnung der Etablierung der Siedlungsbewegung bedroht die Möglichkeit einer beiderseitig akzeptierbaren Beendigung des Konfliktes.

MEP Kostas Mavrides sagt: "Die Siedlungen und andere kriminelle Akte, die im besetzten Teil Zyperns durch türkische Vertreter begangen werden, sind keine politischen Fragen. Es handelt sich hier um Fragen des internationalen Rechts und der Gerechtigkeit. Es liegt jetzt am IStGH, die Fakten zu untersuchen und zugunsten von Zivilisation und Menschenrechten zu entscheiden."

Zypern ist seit dessen Gründung im Jahr 2002 ein Mitglied des Gerichtshofs. Keine Nation erkennt die Legitimität und Selbstständigkeit des türkischen Besatzungsregimes im Norden Zyperns an. Damit befinden sich die Kriegsverbrechen, die durch die türkische Regierung im Besatzungsgebiet begangen werden, klar innerhalb der Gerichtsbarkeit des IStGH.

CATWR wird durch Athan Tsimpedes aus Washington vertreten, der vor US-Gerichten ein Gerichtsverfahren gegen die illegale Besetzung angestrengt hat.

Quelle: Shurat HaDin Israel Law Center (ots)

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