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Berliner Gericht macht Ukraine für MH17-Tragödie verantwortlich

Archivmeldung vom 04.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der rechte Cockpitteil. Man kann an der Oberseite über den Fenstern mehrere parallele Einschläge sehen. Diese können nur von einer Doppellauf Bordkanone eines Kampffliegers stammen. Es ist völlig unmöglich, dass die unspezifisch ausgerichteten Einschläge von Shrapnellmunition einer BUKM1 Luftabwehrrakete eine solche exakte Parallelität hervorbringen. Ausserdem kann man mehrere runde Löcher in den Fensterscheiben oder in Fensternähe erkennen. Bild: Screenshot http://nos.nl/artikel/2004822-cockpit-van-mh17-boeing-geborgen.html
Der rechte Cockpitteil. Man kann an der Oberseite über den Fenstern mehrere parallele Einschläge sehen. Diese können nur von einer Doppellauf Bordkanone eines Kampffliegers stammen. Es ist völlig unmöglich, dass die unspezifisch ausgerichteten Einschläge von Shrapnellmunition einer BUKM1 Luftabwehrrakete eine solche exakte Parallelität hervorbringen. Ausserdem kann man mehrere runde Löcher in den Fensterscheiben oder in Fensternähe erkennen. Bild: Screenshot http://nos.nl/artikel/2004822-cockpit-van-mh17-boeing-geborgen.html

Die russische Außenamtssprecherin Marija Sacharowa hat am Donnerstag auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes über die Klage des Berliner Recherchebüros Correctiv gegen das deutsche Außenministerium wegen der Risiken von Flügen über die Ostukraine verwiesen, schreibt die Zeitung “Kommersant” am Freitag.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Laut dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss das Auswärtige Amt offenlegen, dass es vor möglichen Abschüssen von Passagiermaschinen im Kampfgebiet gewarnt war, aber keine Maßnahmen unternommen hatte. Laut Correctiv-Angaben hatten die ukrainischen Behörden bereits am 14. Juli 2014 die Botschafter der westlichen Staaten in Kenntnis gesetzt, dass die Intensität der Luftkämpfe im Konfliktraum enorm zugenommen hatte.

Die russische Außenamtssprecherin ist der Ansicht, dass der Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes „unsere (Anm.d. Red. – Russlands) frühere These bestätigt, dass die Hauptverantwortung für den Unfall der Boeing der Malaysia Airlines der Staat trägt, in dem sich das Unglück ereignet hat — in diesem Fall die Ukraine, deren Behörden den Luftraum über dem Kampfgebiet nicht geschlossen hatten.“

Zudem beklagte sich Sacharowa darüber, dass Russland von der Untersuchung des Flugzeug-Absturzes ausgeschlossen wurde.Sie erinnerte daran, dass Russlands Vorschläge über eine maximal transparente internationale Untersuchung der Flugzeugtragödie blockiert wurden. Gleichzeitig hält sie die Gründung des internationalen Gerichtshofes zur Untersuchung des MH17-Absturzes für „verfrüht und kontraproduktiv“. „Die im Kapitel 7 der UN-Charta der internationalen Gerichtshöfe vorhandenen Beispiele bestätigen, dass ihre Tätigkeit kostspielig, nicht effektiv, äußerst unproduktiv und politisiert ist“, so Sacharowa.

Moskau: Zugriff auf Unterlagen zu MH17-Absturz bleibt russischen Fachleuten verwehrt

Die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa hat erklärt, dass den russischen Fachleuten der offene Zugriff auf die Unterlagen der internationalen Ermittlung des Boeing-Absturzes in der Ostukraine verwehrt wurde, wie RIA Novosti mitteilt.

„Den russischen Fachleuten wurde im Grunde ein vollberechtigter und vollständiger Zugriff auf die Unterlagen verwehrt worden, die der internationalen Gruppe für technische Untersuchung und dem internationalen Ermittler-Team zur Verfügung stehen“, sagte Sacharowa.

Laut ihr hat „die ukrainische Seite trotz unseren mehrmaligen Anfragen und öffentlichen Erklärungen die Aufnahmen von Gesprächen der Fluglotsen bisher nicht an die internationale Gemeinschaft übergeben“.

Früher hatte man in der russischen Ermittlungsbehörde erklärt, dass eine zweite Anfrage nach Boeing-Unterlagen an die Niederlande gerichtet worden sei.

In den Niederlanden laufen gleich zwei Ermittlungen des MH17-Absturzes: bei der Ersten handelt es sich um eine technische Ermittlung, die unter der Schirmherrschaft des niederländischen Sicherheitsrates stattfindet und sich auf die Klarstellung der Absturz-Ursachen konzentriert. An dieser Ermittlung nimmt auch Russland teil. Die Zweite ist eine strafrechtliche Untersuchung, die von der internationalen Ermittlergruppe geführt wird, darunter von Malaysia, den Niederlanden, Australien, Belgien und der Ukraine. Das Ziel der Ermittlung ist es, die Schuldigen an der Katastrophe festzustellen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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