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Offizielles Dokument zeigt: Rumänisches Kind wurde nicht von Streunerhunden getötet

Archivmeldung vom 01.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
VIER PFOTEN hat bereits über 100.000 Streunerhunde in Rumänien eingefangen, kastriert, versorgt und im angestammten Revier freigelassen. Bild: (C) VIER PFOTEN
VIER PFOTEN hat bereits über 100.000 Streunerhunde in Rumänien eingefangen, kastriert, versorgt und im angestammten Revier freigelassen. Bild: (C) VIER PFOTEN

Die international tätige Tierschutzstiftung VIER PFOTEN hat heute aufgedeckt, dass eine falsche Tatsachenbehauptung zu den Massentötungen von Streunerhunden in Rumänien geführt hat. Das sogenannte "Tötungsgesetz" trat im Oktober 2013 in Kraft, nachdem der vierjährige Junge Ionut Anghel vor genau einem Jahr in Bukarest von Hunden tödlich verletzt worden war. Unmittelbar nach dem Tod des Jungen berichteten die rumänischen Medien, dass Streunerhunde den Jungen getötet hätten.

Das Parlament verabschiedete daraufhin auf Drängen von Präsident Băsescu ein Gesetz, das die Massentötungen von Streunern erlaubt. Doch ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft (die dem rumänischen obersten Gericht, dem Kassationshof und dem Justizministerium angeschlossen ist) zeigt, dass das Kind nicht von Streunerhunden getötet wurde, sondern von sieben Wachhunden, die der Firma S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI gehörten.

"Es ist unglaublich, wie die rumänische Gesellschaft durch Emotionen getäuscht und manipuliert wurde”, betont Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei VIER PFOTEN. Die Tierschutzorganisation ist im Besitz des offiziellen Berichts der Staatsanwaltschaft mit dem Titel “Anklageschrift”. Der Bericht enthält die Ergebnisse der Untersuchungen zum Tod von Ionut Anghel. Er dient als Hintergrund für die offizielle Anklage gegen zwei Parteien und eine Einzelperson: die Verwaltung des öffentlichen Eigentums im Sektor 2 der Stadt Bukarest, die Firma S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI sowie den gesetzlichen Vertreter dieser Firma. Gemäß der Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft gegen diese drei Anklage wegen Totschlags erhoben.

In dem Dokument steht: "[...] die Minderjährigen betraten ungehindert das private Gelände der S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI, das von den sieben der Firma gehörenden Hunden bewacht wurde“ und „[...] die Angeklagte – S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI [...] hat nicht die geeigneten Maßnahmen ergriffen, um den Angriff der Hunde auf den minderjährigen Anghel Ionuţ Cosmin durch Umzäunung des Areals zu verhindern. Mit dieser unterlassenen Maßnahme hätten die Hunde ausschließlich auf dem Grundstück der Firma gehalten werden können, im Einklang mit dem Gesetz für Hundehalter und den Bestimmungen für gefährliche und aggressive Hunde". Außerdem stellt die Staatsanwaltschaft fest: „Ungeachtet dessen, dass ein Teil der Hunde, die auf dem Grundstück bei der Tuzla-Strasse Nr. 50 eingefangen wurden, seit 2009 im offiziellen Register des Veterinärzentrums der Stadtverwaltung Sektor 2 erfasst sowie kastriert, mit einer Ohrmarke versehen und gechipt waren, waren diese Hunde im September 2013 keine Streunerhunde. Der Besitzer der Hunde war die Angeklagte S.C. TEI REZIDENŢIAL S.R.L. BUCUREŞTI.“

Gemäß den Angaben von Răzvan Băncescu, dem Chef der Bukarester Tierschutz-Aufsichtsbehörde ASPA, während einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag, wurden allein in Bukarest bisher 16.000 Streunerhunde von der Stadt getötet. Weitere 2.000 Streunerhunde sind in öffentlichen Tierheimen untergebracht. Băncescu bestätigte außerdem, dass die Hälfte der 16.000 Streunerhunde nach der Aufhebung der sogenannten "Anwendungsnormen" des Tötungsgesetzes getötet wurden - also illegal. Zur Erklärung: Die Anwendungsnormen wurden am 20. Juni 2014 durch einen Beschluss des Appellationsgerichts aufgehoben, nachdem VIER PFOTEN rechtliche Schritte dagegen eingeleitet hatte. Seitdem darf das Gesetz nicht angewandt werden und das Töten von Streunerhunden ist illegal. VIER PFOTEN hat daraufhin gegen mehrere Vertreter des ASPA-Managements Anzeige erstattet, wegen Verstoßes gegen den Beschluss des Appellationsgerichts. Zudem hat VIER PFOTEN gegen die Regierung geklagt und beim Appellationsgericht die Annullierung der rechtswidrigen Bestimmungen der Anwendungsnormen beantragt.

Gabriel Paun: “Präsident Băsescu hat das Parlament aufgefordert, ein Tötungsgesetz zu machen - und sie machten es innerhalb von einer Woche. Băncescu tötet weiterhin illegal Hunde und gibt dafür öffentliche Gelder aus. Der Bürgermeister von Bukarest, Herr Oprescu, unterstützt ihn dabei. Ministerpräsident Ponta schweigt dazu. Da läuft etwas gewaltig schief in diesem Land. Wir werden weitere rechtliche Schritte unternehmen. Wir beginnen mit Băncescu.” VIER PFOTEN fordert Ministerpräsident Ponta auf, auf die 62 Prozent der Rumänen zu hören, die laut einer Umfrage gegen die Tötung von Streunerhunden sind. Über 173.000 Europäer haben den Ministerpräsidenten bereits über einen Online-Protest von VIER PFOTEN schriftlich dazu aufgefordert, die Tötungen zu stoppen.

Zustände in rumänischen Tierheimen weiterhin katastrophal

Im Juli 2014 hatte VIER PFOTEN einen schockierenden Bericht und Videoaufnahmen veröffentlicht, die illegale Aktivitäten in der Mehrzahl der rumänischen staatlichen Tierheime enthüllten. Im Zeitraum zwischen März und Mai 2014 hatte ein Recherche-Team 43 von 81 bei den rumänischen Veterinärbehörden registrierte staatliche Tierheime in Rumänien besichtigt und untersucht, quer durch 33 Bezirke, inklusive Bukarest. Die Ergebnisse der Untersuchung waren bestürzend: Keines der rumänischen Tierheime agierte konform mit dem Gesetz. In den besuchten Tierheimen wurden bis zu 29 Gesetzesverstöße dokumentiert, wie zum Beispiel tote Hunde, die im Tierheim zwischen noch lebenden Hunden lagen, überfüllte Zwinger, Hündinnen und ihre Welpen, die zusammen mit anderen Hunden gehalten wurden, Futter gemischt mit Müll, Urin und Exkremente auf dem Boden der Hundezwinger, Abwasser, das durch die Zwinger rann. Außerdem wurden Blutspuren in vielen Käfigen sowie blutende und kranke Hunde in mehreren Tierheimen beobachtet und durch Videoaufnahmen dokumentiert.
“Wir hatten die zuständige nationale Behörde für Veterinärangelegenheiten ANSVSA über diese Verstöße informiert, aber wir haben keine Antwort erhalten”, erklärt Gabriel Paun. “Wir haben die Tierheime im Juni und August noch einmal besucht, und die Bedingungen haben sich nicht verbessert."

Quelle: VIER PFOTEN

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