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Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsabgabe gegründet!

Archivmeldung vom 06.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Urs Mücke / pixelio.de
Bild: Urs Mücke / pixelio.de

Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen. Umso ärgerlicher ist es, wenn wir als Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden – die auch noch gegen das Grundgesetz verstößt.

Viele Medien haben bereits darüber berichtet: Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. Folgendes wird sich ändern: An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird Ihren Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell im Einzelfall bis zu dreimal mehr belasten als bisher!

Auf jeden einzelnen Haushalt kommen Kosten von rund 300 Euro im Jahr dazu. Egal, ob er überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle „genießen“ möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich gegen diese neuerliche Zwangsabgabe zu wehren!

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der BSZ e.V. und viele seiner Vertrauensanwälte teilen diese Rechtsauffassung. Der BSZ e.V. unterstützt jeden Bürger der sich dem BSZ Aktionsbündnis gegen die neue GEZ Gebühr anschließt mit der Bitte an seine Vertrauensanwälte, im Sinne der Mitglieder des Aktionsbündnisses und im Sinne der Gerechtigkeit tätig zu werden.

Der BSZ e.V.: „Sparen Sie sich diese verfassungswidrige Abgabe! Fordern Sie darüber hinaus über die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft, wofür die Zwangsabgabe verwendet wird und die Ausgaben nicht durch Werbeeinnahmen gedeckt werden können – wie bei den privaten Sendern üblich.“

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck soll sich zu der neuen GEZ - Zwangsgebühr wie folgt geäußert haben: "Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was die Rundfunkpolitik in Deutschland angeht!" "Man zahlt seinen Wasser- und Abwasseranschluss und seine Müllgebühren ja auch dann, wenn man das alles nicht nutzt". "Wir sind jetzt auch hier in einer Grundversorgung."

Der BSZ e.V.: Die Bürger werden auch einen Meilenstein setzen. Sie werden sich nämlich gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe und die damit verbundene grobe Verfassungswidrigkeit massiv zur Wehr setzen.

Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/Kontakt?PHPSESSID=d2520debd8a45464ddf09960cf46716b unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern. Oder per Telefon 06071- 9816810 / Telefax 06071- 9816829.

Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.

Quelle: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (News4Press)

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