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Hintergründe zum Verfahren gegen den "König von Deutschland, Peter I" - Einlassung: War die NDGK jemals eine Versicherung?

Archivmeldung vom 05.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Ott

Im Zuge der derzeitigen Verhandlung am Landgericht Dessau-Roßlau hat "Peter I", bürgerlich Peter Fitzek, die Möglichkeit Einlassungen nach §257 StPO zum Verfahren zu machen. Dies kann genutzt werden um weiterführende Erklärungen zum Sachverhalt zu geben. z.B. zu Zeugenaussagen, Aussagen der Richter, in das Verfahren eingeführte Beweismittel, etc. "Peter hat diese Einlassung mündlich vorgetragen, wir haben diesen Vortrag, parallel von mehreren geübten Protokollanten, schriftlich aufgezeichnet. Natürlich haben wir auf eine möglichst hohe Übereinstimmung mit Peters Wortlaut geachtet", heißt es auf der Webseite des "Königreichs Deutschland".

Weiter ist auf der Seite des Königreich Deutschland zu lesen: "Hier findest Du die neuste Einlassung, bzw. Erklärung, welche Peter gestern (04.07.2017) am Landgericht Dessau-Roßlau vorgetragen hat. In seinen Ausführungen legt er dar, warum die NDGK (NeuDeutscheGesundheitskasse) niemlas eine Versicherung im versicherungsaufsichtsrechtlichen Sinne war.

Peter: Erklärung nach §257 STPO zur Zeugin Frau K. (ehemalige Mitarbeiterin der NDGK) und daran
anlehnend unsere Verbindung damit, erfolgt zudem eine Einlassung zu den Tatsachen.
Die Zeugin K. beantwortete die an sie gestellten Fragen. Diese Befragung wurde durch Uns, den
Angeklagten, Peter Oberster Souverän des Königreiches Deutschland, getätigt und ergab dabei:
Peter: Wenn du über etwas unklar warst, an wen hast du dich gewendet?
Antwort: An dich.

Peter: Konnte man die NDGK nutzen, ohne Mitglied der Vereinigung NeuDeutschlands zu werden?
Antwort: Nein.

Peter: Sind alle Mitglieder von NeuDeutschland auch NDGK-Zahler geworden?
Antwort: Nein.

Peter: Sollten die Zahlenden der NDGK auch noch die sonst üblichen Mitgliedsbeiträge des Vereins
NeuDeutschland zahlen?
Antwort: Es wurde individuell angepasst. Der NDGK-Beitrag war ein Mitgliedsbeitrag. Es wurde
ein fairer Beitrag festgesetzt. Man musste zahlen, was ausgemacht war.

Peter: War die NDGK-Absicherung nur in Abhängigkeit NeuDeutschlands stehend zu haben?
Antwort: Ja.

Peter: War das bei allen Arten der Verträge so, egal wie sie ausgestaltet waren?
Antwort: Ja.

Peter: Unterstanden die NDGK-Zahlenden der Gerichtsbarkeit Unser Vereinigung und hatten sie im Fall
von Streitigkeiten im ersten Rang das Gericht der Vereinigung zu nutzen?
Antwort: Ja.

Peter: War das bei allen so?
Antwort: Ja, weil ja alle Mitglied im Verein waren.

Peter: Gab es je eine Mitgliederversammlung der NDGK?
Antwort: Nein.

Peter: Gab es einen Vorstand der NDGK, der aus mehreren Menschen bestand?
Antwort: Nein.

Peter: Haben Wir jederzeit die Kontrolle und Weisungsbefugnis über die NDGK ausgeübt?
Antwort: Ja.

Peter: War NeuDeutschland der Träger der NDGK?
Antwort: Ja.

Peter: Hatte damals noch jemand anderes in NeuDeutschland Entscheidungsbefugnis?
Antwort: Nein.

Peter: Ist dir das Mitglied NeuDeutschlands und Nutzerin der NDGK mit Namen S. M. noch ein Begriff?
Antwort: Ja.

Peter: Warum kannst du dich an sie erinnern?
Antwort: Wir hatten viel Aufwand mit ihr, sie hatte viele Leistungen beansprucht.

Peter: Haben wir persönlich einen etwas intensiveren Schriftwechsel mit der Beitragszahlerin der
Vereinigung NeuDeutschland gehabt?
Antwort: Ja.

Peter: Warum?
Antwort: Sie wollte Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht unserer Philosophie entsprachen.

Peter: Haben wir der S. M. angekündigt, daß wir die Zahlung weiterer Leistungen einstellen, wenn sie
sich nicht um ihre Mitwirkungspflichten kümmert?
Antwort: Ja, so war das. Der Sinn war, auch etwas für ihre Gesundheit selbst zu tun.

Peter: Wollte Wir per se S. M. einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren?
Antwort: Nein.

Peter: War die Teilnahme an der Vorsorgemaßnahme für Zahlende vom Mitgliedsbeitrag kostenpflichtig?
Antwort: Nein.

Peter: War die vermehrte Beitragszahlung vom Verein NeuDeutschland der Grund für eine kostenfreie
Inanspruchnahme des Genussrechtes der Vorsorgemaßnahme?
Antwort: Ja.

Peter: Haben wir der S. M., aufgrund ihrer Verweigerung an der Teilname an den angebotenen
Vorsorgemaßnamen, eine Leistungsverweigerung angekündigt?
Antwort: Ja.

Peter: Wozu hat das letztendlich geführt? Ist Frau M. noch lange Mitglied geblieben?
Antwort: Es gab dann mit ihrem Einverständnis eine Beitragserhöhung.

Peter: Wurden ansonsten alle eingereichten Rechnungen der Mitglieder entsprechend der
Vertragsbedingungen gezahlt?
Antwort: Ja.

Peter: Gab es dafür einen separaten extra angelegten Rücklagenfond der NDGK?
Antwort: Nein.

Peter: Wurden die eingenommenen Gelder der NDGK z.B. für den Ausbau eines Gesundheitshauses
verwendet?
Antwort: Ja.

Peter: Wurden mit den einzelvertraglichen Überschüssen weitere Ziele der Vereinigung gefördert und
finanziert?
Antwort: Ja.

Peter: Kamen Großschadensfälle, also z.B. Operationen aufgrund eines Autounfalles und dergleichen,
vor?
Antwort: Ja, ein- oder zweimal.

Peter: Gab es für Großschadensfälle einen separaten Rücklagenfond?
Antwort: Nein.

Peter: Haben Wir für unsere Tätigkeiten in der NDGK ein Gehalt erhalten?
Antwort: Nein.

Peter: Hast du für die Tätigkeiten in der NDGK ein Gehalt erhalten?
Antwort: Nein.

Peter: Haben wir jeden aufgenommen oder haben wir im Einzelfall eine Einschätzung getroffen, ob wir
denjenigen aufnehmen oder nicht?
Antwort: Wir haben nicht jeden aufgenommen. Es gab Prüfungen, Gespräche und einen - Fragebogen, um einen Eindruck zu bekommen.

Peter: Es gab also eine einzelvertragliche Prüfung zur Aufnahme?
Antwort: Ja, definitiv.“

Daraus soll ersichtlich sein, daß Wir bis heute davon ausgehen, daß Wir keinesfalls
Versicherungsgeschäfte betrieben haben und auch bis heute nicht tätigen – egal, was die BaFin
behauptet. Und, daß es auch keinen rechtmäßigen aber zahlreiche Uns in Unseren Rechten
verletzende Handlungen durch Mitarbeiter der BaFin und andere Dienstellen gab und gibt. Die
BaFin greift willkürlich und völlig unangemessen in Unsere Freiheiten und grundlegenden Rechte
ein.

Ohne sich an die eigenen in ihren Merkblättern veröffentlichten Grundsätze und Ausführungen
zu halten. Aus der Zeugenaussage und Unseren eigenen Ausführungen ist ersichtlich: Die Beiträge
der NDGK waren erweiterte Mitgliedsbeiträge des Vereins NeuDeutschland – es gab folglich keine
entgeltliche Zahlung eines Versicherungsbeitrages. Mit den Mitgliedern wurden individuelle
Einzelverträge abgeschlossen, bei denen durchschnittlich etwa 20 bis 30% weniger erweiterter
Mitgliedsbeitrag eingezahlt werden sollte, als die Abgesicherten in den Krankenkassen vordem
gezahlt hatten.

Folglich wurde hier nicht nach dem Gesetz der großen Zahl vorgegangen.
Verhandlungsgrundlagen waren etwa der vordem gezahlte Versicherungsbeitrag in der vorherigen
Krankenversicherung, wobei das jedoch nur ein Anhaltspunkt war, der dann individuell weiter
verhandelt worden ist. Wir gingen davon aus, daß Wir so ohne viel Aufwand einen fairen
Mitgliedsbeitrag für den Verein NeuDeutschland vereinbaren konnten, der einen Überschuss
ermöglicht, um damit neue Gemeinwohlstrukturen aufbauen zu können.

Es erfolgte keine entgeltliche Risikoübernahme eines Garantiegebers. Individuell wurden zum Beispiel verhandelt:

  • werden Leistungen ausgeschlossen,
  • welchen Glauben hat derjenige und welche Leistung wird dieser selbst ausschließen,
  • werden weitere Leistungen vom Verein genutzt und weitere Zahlungen geleistet,
  • verfügt derjenige über einen sehr guten Gesundheitszustand und sind des Weiteren Minderungen des Beitrages gewünscht und möglich,
  • verfügt derjenige über eine angeschlagene Gesundheit, so kann eine Minderung nicht infrage kommen, kann aber später erneut verhandelt werden,
  • will derjenige noch andere Familienmitglieder mit absichern, die ebenso Vereinsmitglieder werden sollen

Es wurde zudem Aufklärungen gegeben, zum Beispiel darüber,

  • daß Heilpraktikerleistungen zum gezahlten Standard gehören
  • daß bevorzugt das Mitglied entscheiden kann, was dieses wählt, nach dem Motto „Wer heilt, hat Recht.",
  • daß die Möglichkeit besteht, kostenfreie Vorsorgemaßnahmen zu wählen,
  • daß die Nutzung der Vorsorgemaßnahmen zu einer weiteren Beitragssenkung von 5% führt,
  • daß die Mitglieder eigene weitere Angebote der Vereinigung nutzen können

Die Verträge wurden individuell ausgehandelt, es wurde eine individuelle Prüfung vorgenommen,
ob derjenige in dem Zweckbetrieb NDGK der Vereinigung NeuDeutschland aufgenommen werden
kann und unter welchen Bedingungen. Bei vielen der ordentlichen Mitglieder, die vordem einen
Jahresbeitrag von 120€ zahlten, wurden so die Beiträge angepasst. Einige wenige zahlten auch
zusätzlich noch den Jahresbeitrag, um den Verein noch stärker zu unterstützen. Das geschah in der
Regel freiwillig. Die NDGK war also keine Solidargemeinschaft, die einen durch Beiträge
gesammelten Rücklagenfond zur Zahlung von Krankheitskosten nach dem Gesetz der großen Zahl
nutzte.

Es gab keinen Rücklagenfond, da es eben keine Solidargemeinschaft im
versicherungsaufsichtsrechtlichen Sinne war, sondern die Solidarität der Vereinigung darin bestand,
neues Gemeinwesen mithilfe der Vereinigung NeuDeutschland aufzubauen. Dabei handeln die
Mitglieder der Vereinigung NeuDeutschland solidarisch. Das wurde auch nötig, wenn Konten
gekündigt oder später Razzia-Aktionen der BaFin ohne Bescheidgrundlage vorgenommen wurden
und kurzfristig über kein Konto verfügt werden konnte.

In dem Fall handelten die Mitglieder wie eine Solidargemeinschaft, weil dann Beitragszahler direkt
an Rechnungseinreichende zahlten. In Wittenberg wurden diese Zahlungen der Mitglieder untereinander telefonisch koordiniert . Hierbei handelten die Mitglieder solidarisch, da sie sich als Vereinsmitglieder von NeuDeutschland gegenseitig dabei unterstützten, sowohl die Vereinsstrukturen zu erhalten als auch nicht in finanzielle Not zu geraten und das auch, wenn es größere Schwierigkeiten gab.

Ansonsten wurde angestrebt und es wurde auch so gemacht, daß mit jedem einzelnen Vertrag ein
Beitragsüberschuss generiert werden sollte, sodaß diese Vereinsbeiträge im Verein NeuDeutschland
auch dazu führten, daß weitere Strukturen wie zum Beispiel ein Gesundheitshaus auf- und
ausgebaut werden konnte.

Bei den Mitgliedern, die der Philosophie des weiteren Aufbaus von Ersatzstrukturen nicht zu folgen
bereit waren, erfolgten intensivere Wechselwirkungen durch aufklärende Gespräche, Briefwechsel
und so weiter. So soll entweder eine Kündigung, eine Beitragsanpassung oder ein Einsehen erreicht
werden. Jedes Mitglied war mitverantwortlich für die eigene Gesundheit, seine eigene
Weiterentwicklung und den weiteren Aufbau von Strukturen im Verein NeuDeutschland. Dabei war
Uns klar, daß aufgrund der Definition, was eine Versicherung ist, die einzelnen
Tatbestandsmerkmale einer Versicherungsleistung nicht erfüllt wurden, und das völlig unabhängig

davon, ob ein Rechtsanspruch gewährt worden ist oder nicht.

Unser Ziel war, eine einvernehmliche Lösung mit der Bundesrepublik zu gehen, was sich aber
aufgrund der Tätigkeiten der Sozial- und Verwaltungsgerichte als bisher unmöglich erwies. Es
wurde beständig ausgewichen, nicht gehört und so weiter. So sind Wir froh, ersatzweise mithilfe der
Strafgerichtsbarkeit endlich eine Klärung erreichen zu können, auch wenn Wir deshalb nun schon
als Unschuldiger über ein Jahr unter annähernden Isolationshaftbedingungen auf Unsere Freiheit
verzichten müssen.

Ebenso ergibt sich daraus, daß es ein gemischttypischer Vertrag war, bei dem
der Schwerpunkt des Vertrages aufgrund der umfassenden Leistungsangebote eindeutig im
Mitgliedsvertrag des Vereins NeuDeutschland lag. Der Verein bot zum Beispiel verschiedenste
Ausbildungen und folgendes Leistungsspektrum an, das allen Mitgliedern offenstand und alle
Mitglieder nutzen konnten.

Daraus ist ersichtlich, daß die Leistungen der NDGK nur ein sehr
geringer Teil der vielen angebotenen Leistungen im breiten Spektrum des Vereines waren. Es gab zum Beispiel:

  • ein eigenes Café („Wunderbar“),
  • umfangreiche Seminarangebote,
  • Klavierunterricht,
  • TV/Internet-Sender und Produktion,
  • DVD-Produktion,
  • Werbeagentur,
  • T-Shirt-Druck,
  • kostenfreie oder entgeltliche Vermietung von Zimmern, Räumen, Flächen,
  • Durchführung einer eigenen Technologiemesse,
  • Entwicklungshilfeprojekte in Dritte-Welt-Ländern (z.B. Marmorimport aus Indien, Kultur- und Kunsthandwerk aus Indonesien u.a.)
  • Zweckbetriebe zum Verkauf der importierten Güter aus den Entwicklungshilfeprojekten und

Einsatz der damit erzielten Einnahmen wiederum zum Aufbau von Gemeinwohlstrukturen, z.B.
Läden „Engelswelten“ und „Zauberreich“,

  • Marmorzuschnitt und Nutzung und Verkauf an Mitglieder,
  • Metallbearbeitung und Nutzung und Verkauf an Mitglieder,
  • Tischlerei und Nutzung durch Vereinsmitglieder,
  • Gärtnerei zur Erzeugung von Bio-Lebensmitteln,
  • Kooperationskasse mit eigener Währung („Engelgeld“),
  • Technologieforschung,
  • Angebot alternativer, kindgerechter Schulkonzepte,
  • Lackiererei und Airbrush-Design,
  • Übernachtung in Wittenberg und bei Mitgliedern,
  • Catering,
  • Imbiss, Crêperie,
  • Feste und Veranstaltungen (z.B. Sommerfest, „Vision-wird-Tat“, Mitmach-Veranstaltungen, Tage der offenen Tür)
  • eigene Gesetze, eigene Gerichtsbarkeit, eigene weitere Strukturen

Allein daran ist erkennbar, daß die NDGK als Zweckbetrieb nur einen sehr geringen Anteil an dem breiten Spektrum der Angebote der Vereinigung NeuDeutschland hatte. Später kamen dann noch hinzu:

  • der eigene Internet-Markt „kadari.de“, auf dem tausende Produkte als Genussrecht in Anspruch genommen werden konnten, von tausenden Bio-Lebensmitteln bis hin zu Baustoffen oder zum Boot oder Auto,
  • die „Königliche Reichsbank“ als Herausgeber der „E-Mark“, um für Vereinigungsmitglieder im internen Verrechnungskreis mithilfe der E-Mark Waren und Dienstleistungen tauschen zu können,
  • das Angebot weiterer sogenannter, wie es der Zeuge Gohr nannte, „königlicher Versicherungen“, für den Ruhestand und z.B. Haftpflicht, die dann erst getätigt werden, wenn in diesem Verfahren die Aufsichtsfreiheit und Legalität Unserer Tätigkeiten bestätigt würde.
  • Kindereinrichtungen,
  • Akademie,
  • und anderes

All diese von Uns als Vereinsvorstand von NeuDeutschland mithilfe der Mitglieder aufgebauten
Strukturen hat die BaFin in Verbindung mit anderen Stellen ohne eine einzige Bescheidgrundlage
zerstört.
NeuDeutschland war nie als sogenannter „Bescheidadressat“ in einem der vielen
Entwürfe benannt, die die BaFin sandte!
Aufgrund obiger Ausführungen ist zudem jeder
Einzelvertrag der NDGK von Uns folglich auch nur als Nebenabrede qualifiziert worden, da die
Nutzung einer Absicherung im Verhältnis zum Gesamtangebot nur verschwindend gering war. Ein
NDGK-Absicherungsnutzer musste immer Mitglied der Vereinigung werden. Nur ein sehr geringer
Teil der Mitglieder der Vereinigung, nicht einmal 5%, nutzten die Absicherung als Hilfe, die Wir
ihnen als allein entscheidender Vorstand von NeuDeutschland gewährten. NeuDeutschland hatte
etwa 3.500 Mitglieder.

Später wurde diese Ausgestaltung im Vertragswerk selbst nurmehr verdeutlicht und hervorgehoben.
Die von Uns sui juris geschaffene NDGK ist eine Struktur sui generis. Sie ist mit nichts aus der
Bundesrepublik zu vergleichen. Sie ist ein Zweckbetrieb des Vereins NeuDeutschland ohne eigene
Rechtsfähigkeit nach außen und verfolgt direkt und unmittelbar die Hauptzwecke der Vereinigung;
hier die Erreichung einer hohen Volksgesundheit, der Aufbau eigener staatlicher oder
staatsähnlicher Strukturen und der Aufbau eines neuen Gesundheitswesens.

NDGK-Beiträge waren Mitgliedsbeiträge der Vereinigung NeuDeutschland. Wir selbst waren nicht vertraglicher Nutzer der NDGK. Wir schufen die Struktur und zogen keinen nennenswerten persönlichen Nutzen aus der Struktur. Außerdem konnten Wir über die Erträge und ihre Verwendung selbst entscheiden, was Wir auch taten. Damit war auch Uns klar, daß die Beiträge hier keine entgeltliche Zahlung für eine Versicherungsleistung sein könnten.

Ein Förderbeitrag zur Förderung der Gesamtziele der Vereinigung als mitgliedsschaftsrechtlich
geschuldeter Anteil ist keine entgeltliche Risikoübernahme einer Versicherungsleistung.
Die Zahlungen der erweiterten Mitgliedsbeiträge des Vereins NeuDeutschland wurden für den
Aufbau der oben genannten Vereinsstrukturen verwendet. Die Mitglieder der NDGK förderten diese
mehr als andere Mitglieder und erhielten hierfür Unterstützung. Wie schon erwähnt, hat die BaFin
nur Bescheide und Abwicklungsanordnungen an nicht rechtsfähige, unselbstständige
Vermögensmassen gesandt, die folglich schon deshalb keinerlei Bindungswirkung erzielen können.

Seit wann können Tote, oder Ungeborene, Nichtrechtsfähige antworten oder reagieren? Alles ist
somit nur rein informativer Austausch gewesen, denn der eigentliche Adressat NeuDeutschland hat
auch nicht ein einziges Mal einen belastenden Bescheid erhalten. Er erhielt einzig und allein die
Auskunft, daß die Tätigkeiten der NDGK und auch der Kooperationskasse in ihrer Ausgestaltung
nicht der Aufsicht unterliegen. Die BaFin kannte also die korrekte Ausgestaltung und auch den
korrekten Adressaten, der immer nur der Vorstand des Trägers, hier also Wir, Vorstand des Vereins
NeuDeutschland, sein konnten. Das Ziel war wohl, daß sich eine nicht rechtsfähige, nicht
eingetragene Vereinigungen, die NDGK oder Kooperationskasse, auch nicht gerichtlich gegen
Maßnahmen der BaFin zur Wehr setzen können, denn sie könnten auch nicht klagen, da sie nicht als
juristische Personen existieren.

Alle Razzien fanden immer gegen die Vereinigung NeuDeutschland statt. Die hatte nie auch nur
einen einzigen sogenannten Bescheid (-entwurf) oder ein Zwangsgeld usw. erhalten.

NeuDeutschland als echter Adressat hätte sich auch wehren können gegen all den Unsinn. Niemals
hat die BaFin auch nur einen einzigen wirksamen Bescheid erlassen. Das ist offenkundig!
Auf offenkundigen Unfug, auf informative Angebote können Wir, aber müssen Wir nicht reagieren.

Es sei denn, Sie geben offen zu, daß Sie im UCC-Handelsrecht interagieren, Sie aufgrund von
Vermutungen Verträge unterstellen und das Grundgesetz und den Rest der Scheingesetze nur zur
Täuschung im sogenannten „Rechtsverkehr“ vorgeschoben werden. Solche Verträge existieren aber
nicht mit Uns. Wir nehmen keinerlei Privilegien der Bundesrepublik an. Wir sitzen hier aus freiem
Willen, interagieren mit Ihnen auf Armeslänge und verhandeln mit Ihnen darüber, wie Wir den
Personen in der Bundesrepublik helfen können. Das haben Wir auch durch unsere
Verzichtserklärung deutlich gemacht.

Wir haben die Angebote der BaFin immer zurückgewiesen, fehlende Unterschriften gerügt und/oder den Entwurfcharakter der Bescheide klargestellt. Wir mussten Uns nur der willkürlich ausgeführten Zwangsmaßnahmen ergeben. Da Wir grundsätzlich nur friedlich und dienend handeln. Da Wir nur hier sind, um wertneutral und liebend der Menschheit zu dienen, bestimmen nur Sie das Tempo des Wachstums einer Alternative zum selbstzerstörerischen Raubtierkapitalismus. Durch die Handlung aller Beteiligten, in dem sie Uns Freiraum zur Gestaltung geben.

Wenn Sie Unsere ehrlichen Handlungen behindern, ist das Ihre Sache. Und Sie allein haben dann die zukünftigen Folgen zu tragen. Ein Hinweis: Sehen Sie noch irgendwo auf dem Planeten eine Alternative, die in allen Bereichen des kollektiven Zusammenlebens selbstlos tätig Ersatzstrukturen aufbaut? Und das, ohne daß sich die Aufbauenden daran oder an ihren Mitmenschen selbst bereichern? Nein? Wir auch nicht.

Wir hoffen, Sie treffen weise Entscheidungen und passen Ihren Handlungen an Uns und Unsere
Bedürfnisse an, die genaugenommen Ihre Bedürfnisse sind. Die Sie jedoch selbst nicht umzusetzen
befähigt sind, denn sonst hätten Sie es doch schon getan.

Auf die Interaktion mit der BaFin bezogen bedeutet das, Wir entscheiden folglich selbst, auf welche
Weise wir interagieren, ob und wie Wir abwickeln und wie Wir weiter vorgehen. Wir haben uns
lange genug um eine einvernehmliche Lösung bemüht, die im System aufgrund der Verweigerung
vieler Bediensteter nicht möglich wurde. Wir haben sehr viel aus der Interaktion gelernt. Dafür sind
Wir äusserst dankbar."

Quelle: Königreich Deutschland

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