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Zwischenbilanz: Wie ging es weiter im „Untreue“-Prozeß gegen den König von Deutschland? – 1. Teil

Archivmeldung vom 25.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2016), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Eigenes Werk /Ott

Diesesmal gibt Christian Kurzer eine Zwischenbilanz zum bisherigen Prozeßverlauf gegen den König von Deutschland, bürgerlich Peter Fitzek, wo die Staatsanwalschaft ein Verfahren gegen ihn führt wegen angeblicher "Untreue". Christian Kurzer schreibt: "Auf den bisherigen Prozeßverlauf zurückblickend zeigen sich einige atmosphärische Veränderungen. Am ersten Verhandlungstag war die Nervosität auf Seiten des Justizapparates noch deutlich spürbar. Zwei Mannschaftswagen mit zum Kampf gerüsteten Polizisten standen an den Ecken des Gerichtsgebäudes. Ob man wirklich auf „Reichsbürger“ wartete, die den Gefangenen mit Waffengewalt befreien würden?"

Spruch über dem Landgericht Halle: "Recht muß Recht bleiben"
Spruch über dem Landgericht Halle: "Recht muß Recht bleiben"

Bild: Eigenes Werk /OTT

Weiter berichtet er: "Dann bei Betreten des Gebäudes eine Sicherheitsschleuse und vor dem Gerichtssaal eine zweite mit Metalldetektoren, Kopieren des Ausweises und Abtasten wenn’s piept. Die doppelte Sicherheitsschleuse ist extrem unüblich. So stelle ich mir einen Terroristenprozeß vor. Hat das „System“ solch eine Angst vor Peter und seinen Anhängern?

Inzwischen, nach 17 Verhandlungsterminen, hat sich das Ganze eingespielt. Die zwei Schleusen gibt es immer noch, an den Verhandlungstagen wird immer noch der ganze Flügel des Gerichtes abgesperrt, aber die Atmosphäre der Kontrollen des Justizpersonals ist eine andere. Man kennt sich, man grüßt sich, läßt die Routine der Untersuchung über sich ergehen.

Leben und leben lassen, die Justizangestellten sind deutlich entspannter und auch wenn es auf beiden Seiten mal vorkommen kann, daß die Tagesform nicht stimmt, ist es keine große Sache. Hier keine gewaltbereiten Terroristen, dort keine Kerker- und Foltermeister. Auch die Prozeßbeteiligten „der anderen Seite“ werden gegrüßt, wenn man sich in den Gängen oder vor dem Gericht begegnet.

Im Gerichtssaal 90 entfaltet sich seit Monaten ein Schauspiel, welches an ein Brettspiel erinnert. Von den Zuschauern gesehen links sitzen Peter und seine Verteidiger, ihnen gegenüber die Oberstaatsanwältin und der psychiatrische Gutachter.

Gegenüber den Zuschauern und der Presse die Richterbank mit Beisitzern, Schöffen und der Gerichtsschreiberin. In der Mitte nehmen die Zeugen Platz. Bei den Zuschauern sitzt die Presse, leider oft gänzlich abwesend. Dafür gibt es einige Prozeßbeobachter, in der Regel Unterstützer des Königreiches, die sich Notizen machen und die Öffentlichkeit herstellen.

Dieses „Brettspiel“ erinnert mich an ein Kräftemessen, wie ein Armdrücken. Es geht wie eine Diagonale durch den Raum von rechts hinten nach links vorne. Aus der Perspektive der Richterbank verläuft die Diagonale ebenfalls von rechts hinten nach links vorne. Man könnte es auch wie eine Monade, ein Yin-Yang-Symbol sehen.

Als ob ein unsichtbarer Graben, so wie in nördlich von Bayern der Weißwurstäquator oder in der Schweiz der Röstigraben, den Raum zerteilt. Gegenüber sitzen sich BRD und Königreich, Grundgesetz und KRD-Verfassung, Weiterwursteln und Neubeginn, Merkels „wir schaffen das“ und Peters „wir gründen Deutschland neu“.

Als ob sich da zwei Weltsichten gegenüber sitzen, zwei unterschiedliche Kulturen, die sich irgendwie nicht recht verstehen. Beide Seiten wollen eine gute und gerechte Welt, aber über den richtigen Weg sind sie sich uneins.

Bis weit in das Verfahren hinein war die Fassungslosigkeit noch deutlich in die Gesichter hinter dem Richtertisch und auf der Anklägerbank geschrieben, das gänzliche Unverständnis angesichts manch einer Zeugenaussage, wo jemand sein Erspartes oder einen Teil desselben einem Verein unter der Leitung des Mannes anvertraut hat, der jetzt jeweils in Hand- und Fußfesseln hereingeführt wird.

Wie kann man sein Wichtigstes, sein Geld so jemandem anvertrauen, der noch nicht einmal jährliche Vollversammlungen des von ihm geführten Vereines abhält (obwohl das die Vereinsverfassung gar nicht erfordert)? Das schiere Nicht-Glauben-Können und Nicht-Glauben-Wollen sprach aus den Gesichtern.

Auf der anderen Seite des Spielfeldes ähnliches Nicht-Verstehen. Warum sieht man nicht Peters gute Absichten, versteht nicht, daß der Schaden erst durch die Razzien der BaFin entstand, die durchgeführt wurden, ohne daß überhaupt ein Gerichtsbeschluß vorlag. Die Basis für diese Razzien lag einzig und allein in der Einschätzung eines einzigen Sachbearbeiters.

Es schien, als würden die beiden Parteien nie zusammenkommen, als gäbe es keine Verständigung über den unsichtbaren Graben hinweg, der den Gerichtssaal durchzieht.

Dann kamen immer mehr Zeuginnen und Zeugen, die Peter vertrauten und vertrauen und andere, die inzwischen andere Lebenswege eingeschlagen haben, aber nicht ein Zeuge ließ sich finden, der sich grundsätzlich getäuscht sah und für den die „Nachrangabrede“, also die Möglichkeit des Verlustes des Geldes, überraschend war.

Alle bestätigten, daß sie über die Möglichkeit des Verlustes informiert wurden. Auch sonst bestätigten die Zeugen die Richtigkeit der Angaben in den Unterlagen und die Richtigkeit der Unterschriften, auch wenn es kleinere Fehler gab, wie ein Sparbuch, welches für ein Vereinsmitglied angelegt wurde, das aber nur seinen Vereinsbeitrag bezahlen wollte und kein Sparbuch eröffnen.

Ein Knackpunkt waren die Barabhebungen. Und hier zeigte sich wieder der Unterschied in der Wahrnehmung bei den beiden Weltsichten. Während sich die Richterin und die Oberstaatsanwältin nicht einig waren, ob der Verdacht auf Geldwäsche nun bei 10.000 oder bei 15.000 Euro Bargeldbesitz anfängt, ließ sich Peter von der Maxime leiten „nur Bares ist Wahres“.

Während Peter durch die Erfahrungen der Bankenkrise das Geld der Kapitalüberlasser in seinem Safe am sichersten wähnte, scheint es die Ansicht des Gerichtes zu sein, daß das Geld nur auf der Bank sicher und legal aufbewahrt sei. Peter sah sich bestätigt, als in Zypern viele Anleger nahezu sämtliche Guthaben auf den Banken verloren (Artikel Zeit: Zypern-Land gerettet, Bürger pleite).

Das System sieht sich insofern bestätigt, als in Deutschland noch kein Bankencrash stattfand – oder gab es doch einen, der nur nicht so genannt wurde? Die Deutsche Bundesbank veröffentlichte jedenfalls im Juni 2015 einen Bericht (Pressenotiz der Deutschen Bundesbank mit Zahlen zur Bankenrettung), nach welchem die bundesdeutschen Steuerzahler von 2008 bis 2014 insgesamt 236 Mrd. Euro für die Bankenrettung bezahlt haben.

Naja, die Bankenrettung war schließlich „alternativlos“, und die Schulden wurden erst mal in die „Bad Banks“ verschoben und schließlich abgeschrieben. Und was da noch alles im Giftschrank liegen mag? Ein Teil dieser Schulden wurde in die Zukunft geschoben und wird so von unseren Kindern und Enkeln bezahlt werden.

Da wird Herr Schäuble keine Rechenschaft mehr ablegen müssen. Also der Crash fand in Deutschland nicht statt, weil jeder Steuerzahler ein Bündel Tausender rausrückte, wohl in den allerwenigsten Fällen so ganz freiwillig.

Anders sieht es aus bei Peters Tresor. Oder Tresoren. Die sind leer. Selbst unter den Marmorplatten der Königlichen Reichsbank wurde der Abwickler Dr. Oppermann trotz engagierter Suche mit dem Funkschlüssel seines Autos, Butterbrotmessern und Saugnapf nicht fündig.

Im Prozeß allerdings kam so nach und nach die Wahrheit ans Tageslicht. Wo hatte sie sich versteckt? Unter anderem in den 35 oder 36 Umzugskisten, die von Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Abwickler, „hochprofessionellem Verwertungsunternehmen“, BaFin und wem auch immer bei dem verschiedenen „Durchsuchungsmaßnahmen“ mitgenommen wurden.

Peters Problem mit dem Bargeld, das er in den Tresor legte, war Folgendes: Er führte nicht darüber Buch, wann er wieviel in den Tresor legte und wann er wieviel entnahm. Diesen Fehler hat Peter eingeräumt. Eigentlich völlig banal, denn nach der Entnahme gibt es wieder Belege über die weitere Verwendung der Gelder.

Das Geld ist also keineswegs „weg“, wie die Presse vorschnell behauptete, sondern es kam vom Konto, wanderte in den Safe, kam aus dem Safe und wurde im Sinne der Kapitalüberlasser ausgegeben.

Das läßt sich auch belegen. Die Tatsache, daß sich nicht der ganze Weg des Geldes lückenlos nachvollziehen läßt, ist für das Gericht bereits „Untreue“. Hätte Peter eine Kladde geführt, wann er wieviel in den Tresor legte und wann er wieviel entnahm, wäre es in Ordnung gewesen. Es ist schon frappierend, wie wenig die Staatsanwaltschaft unter dem Strich vorzuweisen hat…

Der Vorwurf an Peter lautet, durch seine Handlungen „fremden Vermögensinteressen einen Nachteil zugefügt“ zu haben, was unter dem Begriff „Untreue“ verstanden wird. Allerdings wurde im bisherigen Verfahren die Frage noch gar nicht gestellt, wodurch dieser Nachteil, der Vermögensschaden der Kapitalüberlasser, entstanden ist.

Und hier ist er wieder, der unsichtbare Graben quer durch Saal 90. Auf Seite der Anklage, und irritierenderweise auch auf Seiten des Richtertisches, scheint von Anfang an die einhellige Meinung zu bestehen, daß der Schaden durch Peters Aufbautätigkeiten und seine „unordentliche Buchführung“ eingetreten sei.

Interessanterweise wird die entscheidende Frage auf dieser Seite überhaupt nicht gestellt: Welchen Einfluß hatten die euphemistisch „Durchsuchungsmaßnahmen“ genannten Großrazzien bei der Entstehung des Schadens? Waren die Razzien nicht sogar die alleinige Ursache für die finanzielle Schieflage der Kooperationskasse?

Hat nicht das Auffahren von ganzen Hundertschaften von Polizisten in Kampfausrüstung erst zum Vertrauensverlust bei vielen Kapitalüberlassern geführt, der sie dazu  veranlasste, das überlassene Geld auf einen Schlag zurückzufordern?

Wurden nicht auf der Basis der Einschätzung eines einzigen Sachbearbeiters der BaFin die wirtschaftlichen Zweckbetriebe des Vereins zerstört und die Erzielung von Einnahmen verunmöglicht? Und welche Rolle spielte die Presse mit ihren Vorverurteilungen? Warum werden diese Fragen nicht gestellt?

Sind die Entscheidungen der BaFin sakrosankt? Steht die BaFin über dem Gesetz? Wenn die Handlungen der BaFin für den Schaden ursächlich sein sollten, kann es dann „Untreue“ auf Seiten von Peter sein?

Nun ja, diese Fragen scheint man sich bisher nur in einer Hälfte von Saal 90 zu stellen, auf der anderen Seite geht man immer noch davon aus, einen gefährlichen Verbrecher vor sich zu haben, der zu seinem eigenen Schutz neben den Hand- auch noch in Fußfesseln vorgeführt wird und dem man unterstellt, nun, Jahre nach den inkriminierten Vorfällen noch flüchten zu wollen, wozu er zwar 5 Jahre lang Gelegenheit hatte, der aber zu keinem Zeitpunkt daran dachte, sich „aus dem Staub zu machen“.

Im Gegenteil, Peter setzt sich immer noch, bis zum heutigen Tag, selbstlos für einen Neuanfang auf der Basis von Werten, die in der Politik, in der Wirtschaft und der Gesellschaft allzu oft in Vergessenheit geraten sind.

Ich wollte ja den atmosphärischen Verlauf des Prozesses untersuchen. Am Anfang war ich nicht regelmäßig dabei, so kann ich erst ab dem 8. Verhandlungstag meine Eindrücke wiedergeben. Hier die Links zu meinem Bericht zum 8. Verhandlungstag:

Teil 1: https://extremnews.com/berichte/vermischtes/556e160e38f47d6

Teil 2: https://extremnews.com/berichte/vermischtes/d1671612c8a3fbb

Im Folgenden werde ich mich auf die wichtigsten Vorfälle und die Atmosphäre im Gerichtssaal an den letzten Verhandlungstagen konzentrieren. In den Wochen vor Weihnachten war die Stimmung auf der Richterbank meist eher angespannt. Als die Zuschauer sich einmal zu Beginn der Verhandlung nicht schnell genug erhoben, blaffte die beisitzende Richterin diese an.

Ein anderes Mal ermahnte Richterin Mertens selbst die Zuschauer, daß man für Reden von der Verhandlung ausgeschlossen werden könne und wieder ein anderes Mal wurde eine Zuschauerin für Flüstern mit ihrer Nachbarin zurechtgewiesen, bevor sich herausstellte, daß es sich um die Korrespondentin einer italienischen Tageszeitung handelte, die für ihre italienische Fotografin übersetzte.

Ein anderes Mal, als knapp 30 Studentinnen und 1 Student samt Dozent der Technischen Universität Dresden die Verhandlung besuchten, wurde eine Studentin von einem Justizwachtmeister harsch zurechtgewiesen, die Kopfbedeckung abzunehmen, die allerdings nicht aus Respektlosigkeit vor dem Gericht, sondern nur aus modischen Gründen getragen wurde.

Die Richterin und die Oberstaatsanwältin äußerten sich immer wieder in belehrendem, bisweilen ungehaltenen Ton gegenüber dem Angeklagten und gelegentlich auch gegenüber dem Publikum.

Immer wieder kamen auch Suggestivfragen von der vorsitzenden Richterin, so fragte sie zum Beispiel den Zeugen Rico Schumann: „Über das Schicksal der Buchungen von 2011 und 2012 ist ihnen wahrscheinlich nichts bekannt?“

Auch Aussagen wie „Dann war das Konto leergeräumt.“ oder „Hat Herr Fitzek im Lotto gewonnen?“ erscheinen polemisch und nicht neutral. Immer wieder wurde Peter unterbrochen und zurechtgewiesen. Die Richterin machte phasenweise den Eindruck, als würde sie sich persönlich angegriffen fühlen, und reagierte, wenn man die Neutralität als Anforderung nimmt, nicht souverän, teilweise sogar unprofessionell.

Aussagen wie „das interessiert hier gar nicht“, „ich wüßte das jetzt auch nicht, aber ich mach auch keine Kooperationskasse auf“, oder Machtdemonstrationen wie „Herr Fitzek wird jetzt herausgebracht für 10 Minuten“ (als dieser in einer Verhandlungspause im Sitzungssaal mit seiner Lebenspartnerin Annett sprechen wollte, was an anderen Verhandlungstagen kein Problem darstellte) könnte man auch anders ausdrücken ohne persönliche Ungehaltenheit.

Auch daß der Angeklagte regelmäßig gerügt wird, wenn er sich mit seinen Anwälten bespricht, aber die Richterin mindestens genauso häufig mit dem beisitzenden Richter tuschelt, fällt ins Auge.

Es gab aber auch bessere Tage, besonders an dem Tag, als der Zuschauerraum für eine Exkursion der TU Dresden extra vergrößert wurde, versuchten sich alle Beteiligten von ihrer Schokoladenseite zu zeigen. Die Studentinnen und der Student studieren Psychologie und Jura und streben an, eines Tages dort zu sitzen, wo der psychiatrische Gutachter Dr. Langer aktuell amtet.

Am 14. Verhandlungstag am 22. Dezember 2016 wurden zuerst zwei Zeugen gehört, danach wurden Blu-rays der Polizei von der Razzia im November 2014 gezeigt. Der Einsatz begann noch in der Dunkelheit, und dann sieht man immer wieder Polizeiangestellte, die Türen und Spinde öffnen, mal mit roher Gewalt, mal mit der Bohrmaschine.

Peter entfährt es: „Alles kaputtmachen!“ In Reinsdorf wird die Eingangstür mit Rammböcken regelrecht zertrümmert, an anderen Orten geht es beschaulicher zu. Man sieht ca. ein Dutzend Türen, die von Männern mit Werkzeugkoffern und Bohrmaschinen in aller Ruhe aufgebohrt werden. Einmal gelingt es einem besonders geschickten Polizisten, eine Tür ohne Zerstörung aufzubekommen.

Auch Peter darf eine Tür aufschließen, er hätte es wohl öfter gemacht, wenn man ihm Gelegenheit dazu gegeben hätte. Man sieht auch, wie die Polizisten Peters Privaträume betreten, es macht den Eindruck, als müsse zuerst militärisch abgesichert werden, daß keine Bedrohungen durch Personen in den Räumen sind.

Man sieht seine Partnerin Annett im Flur und sieht, daß es eine normale Wohnung ohne Luxus ist, die von einer Polizistin gefilmt wird. Wie Annett sich wohl angesichts des ungebetenen Besuchs gefühlt haben mag? Es gibt ja Fälle, in denen ungebetene Besucher, wie z.B. Einbrecher, lang anhaltende Traumata auslösen können. Ob da eine Rotte Polizisten in Kampfmontur vertrauenseinflössender wirkt, sei dahingestellt.

Dann wird noch ein Zeuge befragt, der Buchhalter, der für die Jahre 2009 und 2010 die Jahresabschlüsse des damals noch gemeinnützigen Vereins Ganzheitliche Wege e.V. erstellte. Auf die Frage „War Ihnen die Barabhebungspraxis geläufig?“ erwidert er, „Das ist für einen Verein völlig normal.“

Er ergänzt, „Darlehen ist nichts Verbotenes, es gehört nicht zum Vereinsvermögen. Wir haben versucht, das so aufzubauen, daß alles ordnungsgemäß ist. Ein Verein kann ja Fremdgelder zu seinen Zwecken verwenden.“ sowie „In einer Buchhaltung steht nie, ob ein Rangrücktritt vorliegt.“ und auf die Frage, ob der Verein einen Strafzettel Peters gezahlt habe, erläutert er, „wenn das Fahrzeug auf den Verein läuft, dann betrifft der Strafzettel ja erst mal den Verein.“

Nach der Zeugenaussage möchte Richterin Mertens die Sitzung schnell beenden und sagt den letzten vorgesehenen Verhandlungstag des Jahres 2016 am nächsten Tag, dem 23. Dezember, ab. Sie will alles Weitere auf den Januar 2017 vertagen. Sie sei total erkältet. In Peter, der die letzten Verhandlungstage lammfromm alles über sich ergehen ließ, wallen die Emotionen auf.

Er hat für heute eine Erklärung vorbereitet, die er auf jeden Fall noch vorlesen möchte. Die Verteidigung möchte sich kurz besprechen und es gibt noch einmal 5 Minuten Pause. Richter und Schöffen verlassen den Saal und Peters laute und klare Worte erfüllen den Raum: „Mir wird das Wort abgeschnitten. Ich will Weihnachten zuhause sein, beantrage Haftaussetzung. Ich kann das so nicht hinnehmen.“

Die Richterin, die beisitzenden Richter und die Schöffen kommen zurück. Richterin Mertens begründet die Vertagung mit „hier sind mehrere Personen, die auch ihre Befindlichkeiten haben.“ Verteidiger Kaufmann ergreift das Wort.

Er beantragt die Aussetzung der Untersuchungshaft gegen Meldeauflage, da keine Fluchtgefahr mehr gegeben sei und auch von Verdunkelungsgefahr keine Rede mehr sein könne, da alle maßgeblichen Zeugen bereits im Verfahren gehört worden seien. Außerdem sei sein Mandant „haftempfindlich“.

Staatsanwalt Wetzig, heute in Vertretung der Oberstaatsanwältin Geyer anwesend, beantragt die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft, da weiterhin Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe.

Rechtsanwalt Kaufmann entgegnet, daß das Geld weg sei, „ist nur noch ’ne Phrase. Es ist doch inzwischen für jedermann ersichtlich, daß das Geld in die Betriebe geflossen ist.“

Richterin Mertens kündigt an, „eine Erklärung ergeht schriftlich“ und entschwindet in die  Weihnachtsfeierlichkeiten.

Peters Hoffnung erfüllt sich nicht und er „feiert“ sowohl das Weihnachtsfest als auch den Jahreswechsel im „Roten Ochsen“, wo er auch schon die letzten knapp 7 Monate verbracht hat."

2. Teil folgt...

Quelle: KRD Blog von Christian Kurzer

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