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Menschenrechtler stellen Strafanzeige gegen Münchner Spähsoftware-Hersteller Finfisher

Archivmeldung vom 16.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Wegen des Einsatzes von Spähsoftware gegen Ziele in Deutschland haben Menschenrechtsorganisationen erstmals Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Münchner Firma Finfisher gestellt. Die Verantwortlichen hätten sich durch die Lieferung und Wartung des Trojaners Finfisher an die bahrainische Regierung der Beihilfe zum Ausspähen von Daten in Deutschland schuldig gemacht, heißt es in der Strafanzeige der Organisationen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Privacy International, die dem Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Ausgabe 11/2014, EVT 23. Oktober) vorliegt. Diese datiert vom 13. Oktober.

Nach 'Capital'-Recherchen haben Behörden des Golfstaats Bahrain im Jahr 2012 mehrere Ziele in Deutschland mit dem Trojaner Finfisher ausspioniert. Aus öffentlich gewordenen Firmenunterlagen, die das Magazin ausgewertet hat, geht hervor, dass 15 IP-Adressen aus der Bundesrepublik von bahrainischen Stellen mit der Spähsoftware infiziert wurden. Provider in 14 Fällen war die Deutsche Telekom, wie der Konzern gegenüber 'Capital' bestätigte. Welche Personen oder Unternehmen über die betroffenen IP-Adressen mit dem Internet verbunden waren, lässt sich nach Angaben der Telekom nicht mehr ermitteln.

"Ein solches Ausspähen von Daten ist strafbar", sagte der Marburger Rechtsprofessor Christoph Safferling. "Wenn so etwas von ausländischen Behörden betrieben wird, ist das nicht nur ein Angriff auf den privaten Lebensbereich der betroffenen Personen", so Safferling, "dann sind auch Interessen der Bundesrepublik Deutschland betroffen. Damit liegt ein Fall für den Staatsschutz vor."

Nach Recherchen von 'Capital' wurden das Referat für Cyberspionage beim Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt über den Fall informiert. Sollten die Ermittler Hinweise auf elektronische Angriffe fremder Nachrichtendienste finden, werde man prüfen, ob eine Straftat wie etwa geheimdienstliche Agententätigkeit vorliege, sagte Oberstaatsanwalt Marcus Köhler, Sprecher beim Bundesgerichtshof, auf Anfrage des Magazins.

"Die Verantwortlichen haben die Finfisher-Software zur Überwachung fremder, gesicherter Daten geliefert und sie durch Kundensupport ständig funktionsfähig gehalten. Damit war ihnen auch bewusst, dass es sich um eine unbefugte Ausspähung handelte", sagte Miriam Saage-Maaß, Rechtsanwältin und stellvertretende Legal Director beim ECCHR.

Deutsche Unternehmen gehören zu den weltweit führenden Anbietern von Spähsoftware und anderen Überwachungstechnologien für Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Insbesondere im arabischen Raum sind ihre Produkte gefragt - auch bei Regierungen, die die Produkte einsetzen, um Oppositionelle zu überwachen. Im Frühjahr hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) angekündigt, Exporte in Länder mit problematischer Menschenrechtslage schärfer zu regulieren. Bislang gibt es für die Anbieter kaum Exportbeschränkungen. "Die Spur zurück nach Deutschland unterstreicht, dass eine effektive Exportregulierung in Deutschland und der EU schon lange mehr als überfällig ist", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen.

Die Münchner Firma Finfisher - Nachfolgeunternehmen des Finfisher-Entwicklers Gamma International - hat auf mehrmalige Bitten von 'Capital', zu den Dokumenten Stellung zu nehmen, nicht reagiert.

Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)

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