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Einfordern von geltendem Recht anscheinend unerwünscht

Archivmeldung vom 18.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Der Beitrag enthält am Ende des Textbereichs ein Video.
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Bild: ExtremNews

Am 7. Januar 2014 wurde im Amtsgericht Fulda ein Fall verhandelt, bei dem es laut Anklage offiziell um den Tatbestand der "Freiheitsberaubung" ging. Das große Medieninteresse und die Tatsache, dass der Gerichtssaal wegen Überfüllung geschlossen werden musste, deuten jedoch an, dass sich Größeres hinter dem Fall verbirgt. Um die Hintergründe zu klären, hat ExtremNews zwei der insgesamt acht Angeklagten in die Sendung "Ihr Thema ..." eingeladen. Im Gespräch stellt sich heraus, dass der Sachverhalt, der zu der vermeintlichen Freiheitsberaubung führte, jeden Bürger interessieren sollte. Das Video mit der kompletten Sendung ist am Ende des Textbeitrages kostenlos zu sehen.

Die Vorgeschichte ereignete sich bereits am 6. Mai letzten Jahres in der Nähe von Fulda. Für diesen Tag hatte sich eine Gerichtsvollzieherin des Finanzamtes Fulda angekündigt, um eine Pfändung durchzuführen. Wie Bernd Becker, einer der Angeklagten, im Interview erzählt, ging dem Ereignis vorab bereits ein umfangreicher Schriftverkehr voraus. Darin wurde das Finanzamt um Auskunft gebeten, welches Recht gilt, was genau die eigentliche rechtliche Grundlage für diesen Fall ist und warum Schriftstücke nie rechtsgültig unterschrieben werden. Eine klare Antwort seitens des Finanzamtes blieb allerdings aus. Im Gegenteil - man erteilte Herrn Becker für diese Fragen sogar ein Hausverbot auf dem Amt.

Becker sagt selbst in seiner Schilderung zu den Ereignissen, dass man am besagten Morgen friedlich mit einigen Kollegen beim Frühstück gesessen hätte, als die Gerichtsvollzieherin klingelte. Der Hauseigentümer öffnete die Tür, woraufhin sich die Gerichtsvollzieherin ins Wohnzimmer begab, um ihre Arbeit zu verrichten. Nachdem sie jedoch Herrn Becker zufällig gesehen hatte, brach sie sofort die Pfändung ab und verließ schlagartig den Raum. Da man über das Verhalten der Gerichtsvollzieherin verwundert war, sind alle aufgestanden und haben sich erlaubt zu fragen, was es mit diesem Verhalten auf sich hat, zumal die Gerichtsvollzieherin sich nicht ausgewiesen hatte und ihr auffällig fluchtartiges Verhalten in diesem Zusammenhang äußerst ungewöhnlich gewesen sei. Man war ihr bis zum Auto gefolgt, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu bekommen. Die darauf folgende Eskalation der Situation sei nicht geplant gewesen. Aufgrund dessen, dass die Gerichtsvollzieherin ihr Auto startete und losfahren wollte, obwohl Personen davor standen, kam es dazu, dass jemand aus der Gruppe geistesgegenwärtig durch die Beiführertür den Zündschlüssel abzog, um so eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, da bereits durch das Anfahren zwei Personen auf die Motorhaube stürzten. Schließlich rief man die Polizei, die dann auch, wie auf der Webseite der Deutschen Pressestelle für Völker- und Menschenrechte (DPVM) nachzulesen ist, nach ca. 20 Minuten mit einigen Vitos und Zivilfahrzeugen einschließlich einiger Beschäftigen des Finanzamtes Fulda erschienen ist. Später kamen sogar noch Gefangenentransporter hinzu. Weiter heißt es dort: "Man macht uns freundlich darauf aufmerksam, dass wir nun festgenommen, durchsucht und in Handschellen abgeführt zum Polizeipräsidium Osthessen gebracht werden. Auf die Frage, was uns vorgeworfen wird, bekommen wir keine Auskunft." Die Einzelheiten, wie es dann an diesem Tag weiterging, findet man unter: http://dpvm.me/polizeieinsatz-mues.html

Das Ergebnis der Aktion war die Gerichtsverhandlung vom 7. Januar 2014, bei der sieben der acht Angeklagten des Tatbestandes der Freiheitsberaubung vom Richter für schuldig befunden wurden. Bernd Becker erhielt als Wortführer eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zudem darf er sich nicht mehr Vollzugsbeamten und Gerichtsvollziehern nähern, die nicht mit ihm persönlich zu tun haben. Die anderen sechs Angeklagten erhielten eine Geldstrafe von je 400,- Euro. Der achte Angeklagte wurde freigesprochen, da er mit dem Fall an sich nichts zu tun hatte, sondern an diesem Tag nur zufällig, während die Polizei eintraf, vor Ort war und von der Vollstreckungsbeamtin falsch beschuldigt wurde.

Im Gespräch mit ExtremNews betont Bernd Becker nochmals ausdrücklich, dass eine Freiheitsberaubung der Gerichtsvollzieherin zu keinem Zeitpunkt - auch nicht im Ansatz - geplant gewesen sei. Becker: „Es ging lediglich darum, zu erfahren, welche Rechtsgrundlagen wir haben, warum die Frau nicht unterschreibt und wie ihr tatsächlicher Status ist. Das heißt: Ist sie Vollzugsbeamtin oder ist sie nur Handlungsgehilfin des Finanzamtes?“ Jeder habe doch das Recht darauf, eine Beratung vom Finanzamt zu bekommen, merkt Becker an. Er bekam jedoch nur als Antwort, dass man ihm keine Auskünfte mehr gebe und er auch Schriftsätze dieser Art unterlassen solle. Das hatte die Gruppe erst recht nachdenklich gemacht, da man nun wissen wollte, welches Schauspiel sich ihnen hier darbietet. Man habe sich daher erhofft, eine Klärung der Sachlage vor Gericht zu erreichen, was aber in diesem aktuellen Fall nicht möglich war. In ihren Augen bewährt sich hier leider der Spruch „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge“.

Unter anderem bemängelt Herr Becker, dass seitens des Gerichts nicht hinreichend darauf eingegangen wurde, dass die Angeklagten zunächst nach § 127 Strafprozessordnung gehandelt haben. Der Paragraph besagt, dass, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Da die vermeintliche Gerichtsvollzieherin sich nicht ausweisen wollte und auch in der jetzigen Gerichtsverhandlung eine Klärung, ob eine Bestallungs- bzw. Ernennungsurkunde vorliegt, abgelehnt wurde, sei keineswegs hinreichend geklärt, inwieweit tatsächlich auch eine Freiheitsberaubung und Bedrohung nach § 239 / 241 StGB geschehen ist. Dieser Fall tritt, wie Herr Becker an einem Beispiel im Videointerview erklärt, erst dann ein, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich wirklich um eine Vollzugsbeamtin des Finanzamtes handelt.

Der zweite Studiogast, Arnhold Blumenthal, der ebenfalls zu den Angeklagten gehörte, fand es schon sehr seltsam, wieso man sich weigerte, diesen einfachen Sachverhalt aufzuklären. Wäre der Nachweis erbracht worden, hätten alle Angeklagten „mit heruntergelassener Hose dagestanden und sich fürchterlich geschämt". Ergänzend weist er darauf hin, dass der Vorgesetzte der Gerichtsvollzieherin, als er als Zeuge vernommen wurde, gesagt habe, dass er davon ausgehe, die Gerichtsvollzieherin könne eine entsprechende Urkunde vorweisen, da sie sonst die Tätigkeit nicht ausführen dürfe. Während er dies sagte, habe die vermeintliche Vollzugsbeamtin heftig mit dem Kopf geschüttelt, worauf der Staatsanwalt den Kopf gesenkt und sein Gesicht kurzzeitig in den Händen verborgen habe. Diese Reaktion war auch der Grund dafür, dass man den Antrag, der vom Richter abgelehnt wurde, überhaupt während der Verhandlung einbrachte.

Bernd Becker fordert im weiteren Gespräch die Zuschauer dazu auf, sich anzuschauen, was bei Wikipedia unter dem Begriff „natürliche Person“ steht. Hierzu merkt er an, dass auf dem Pfändungsbescheid die Bezeichnung "natürliche Person" durchgestrichen war. Interessant sei auch, sich die gesetzliche Regelung der Unterschriftsform anzuschauen. Wer etwas über die Bedeutung der verschiedenen Formen von Unterschriften und Paraphen erfahren möchte, kann dies ebenfalls in der unten eingebundenen Sendung "Ihr Thema ..." tun, da im Laufe des Interviews hierauf ausführlich eingegangen wird.

Welche Brisanz sich hinter der Thematik einer nicht rechtskräftigen Unterschrift verbergen könnte, zeigte auch die aktuelle Gerichtsverhandlung. Herr Becker erinnert im Gespräch an sein Schlussplädoyer, in dem er zunächst ausführte, dass unser Land wunderbar sei, Demokratie und Menschenrechte beachtet würden. Er fragte aber auch, warum es hier keine rechtsgültigen Unterschriften gebe, was den Richer so erzürnte, dass dieser die ursprünglich vom Staatsanwalt geforderten drei Monate auf Bewährung auf sechs Monate verdoppelte. Becker sagt dazu weiter, dass es doch zu denken geben müsste, warum der Richter ihn mit dem doppelten Strafmaß bestraft, wenn er lediglich die Einhaltung geltenden Rechts einfordert. „Ist es wirklich so schlimm, rechtsgültige Gesetze einzufordern?“

Die Diffamierung als sogenannte „Reichsbürger“ seitens der Medien und anderer Personen weißt Becker entschieden zurück. Selbst vor Gericht wurde unmissverständlich klar gemacht, dass man weder rechts noch links sei und sich nur für das Recht einsetze, damit dieses so angewandt wird, wie es im Gesetz steht. Die Titulierung von seriösen Bürgern als „Reichsbürger“ sei ganz schlimm, so dass man dies nicht im Raum stehen lassen könne. Daher distanzieren sich beide Studiogäste explizit noch einmal ganz deutlich von dem Begriff und von allem, was damit zusammenhängt. Sobald man seine Fragen beantworte und die rechtsgültigen Nachweise erbringe, sei man auch sofort bereit, beispielsweise die geforderten Steuern zu bezahlen, was auch in Schreiben an die Ministerien und Staatskanzleien schriftlich erklärt worden sei. Man habe bis heute jedoch keine Reaktionen darauf bekommen. Herr Blumenthal bezeichnet das Verhalten der Behörden, die Menschen, die geltendes Recht einfordern, als Reichs- oder bizarre Bürger zu diffamieren, als Akt der Hilfslosigkeit.

Weitere Themen, auf die im Laufe des Interviews eingegangen wird und über die die Zuschauer sich gerne selbst weiter informieren dürfen, sind: Von wann stammen die Gesetze ursprünglich? Was ist ein Mandatarstaat? Was hat es mit dem Bereinigungsgesetzen auf sich? Die Ergebnisse dürften so manchen Menschen durchaus verblüffen.

Arnhold Blumenthal wendet sich daher auch aufgrund der vielen Ungereimtheiten gegen Ende des Interviews mit folgenden Worten an die Zuschauer: "Glauben Sie nichts von dem, was Sie erzählt bekommen, auch, was wir erzählen. Glauben Sie es erst einmal nicht. Recherchieren Sie selbst nach und vergewissern Sie sich selbst. Machen Sie sich ein eigenes Bild. Lesen Sie, wenn Sie die Tageszeitung aufschlagen, zwischen den Zeilen. Lesen Sie dort, was dort nicht steht. Das Gleiche gilt für die Nachrichten im Fernsehen: Hören Sie zu, was dort gesagt wird und hören Sie auch, was dort nicht gesagt wird."

Aufgrund der täglich steigenden Zahl von Bürgern, die Zahl soll aktuell deutlich über 100.000 liegen, die über das nicht angewandte tatsächliche Recht und die Ignoranz der Behörden verärgert sind, appellieren beide Studiogäste abschließend, dass jeder friedlich bleiben soll. Jegliche Form von Gewalt sei grundsätzlich abzulehnen und für die Sache kontraproduktiv. So soll man keine unüberlegten Alleingänge machen und die Rechtsunsicherheit nicht für die eigenen Zwecke missbrauchen. Jeder der eine Strafe begangen hat, sollte auch dafür geradestehen.

Hilfesuchende und interessierte Bürger können sich an die zahlreichen Gruppen, die über ganz Deutschland verteilt sind und die es mittlerweile auch im Ausland gibt, wenden.

Anmerkung der ExtremNews Redaktion:

Gehen Sie neutral an diese Thematik heran. Lassen Sie sich nicht vom Mainstream oder sogenannten "Troll Kommentaren" im Internet verunsichern, die leider zu oft Männer und Frauen, die die aktuell angewandte rechtliche Situation in diesem Land hinterfragen, als Spinner verurteilen oder gar diffamieren. Machen Sie sich bitte ihr eigenes Bild. In der Sendung ""Ihr Thema ...": Volksaufklärer vor Gericht" werden einige Punkte genannt, bei denen sie selbst ganz einfach mit der Recherche beginnen können. Gerne bietet ExtremNews auch Politikern und Juristen die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern, insofern sie eindeutige Fakten vorlegen können und nicht nur irgendwelche altbekannten vorgefertigten Meinungen kundtun, die keine Klärung bringen. Die Sache ist viel zu wichtig, um sie von welcher Seite auch immer mit Schubladendenken zu behandeln. Es geht um die Freiheit und das Recht Aller. Werden Sie jetzt aktiv, bevor es vielleicht irgendwann wirklich zu spät ist.

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